Erneute Fristverlängerung für den Pflichtumtausch der Führerscheine in den von der Cyber-Attacke betroffenen Kreisen
In den vom Cyberangriff betroffenen Kreisen (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) ist der anstehende Pflichtumtausch der Führerscheine für die Einwohnerinnen und Einwohner nach wie vor nur eingeschränkt möglich.
Daher hat die Bezirksregierung Arnsberg die Frist für den Pflichtumtausch in diesen Kreisen bis zum 19. Januar 2025 verlängert.
Umtausch in EU-Kartenführerschein
Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033 (dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden). Einzelheiten zu den Umtauschfristen siehe rechts, Rubrik: Info.
In bestimmten Fällen ist der Umtausch auch vorher notwendig, insbesondere bei Beantragung einer Fahrerkarte, eines Personenbeförderungsscheins oder eines Internationalen Führerscheins bzw. wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist.
Vor Fahrten ins Ausland, auch EU-Länder, ist es ratsam, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen.
Die neuen EU-Kartenführerscheine enthalten eine Befristung von 15 Jahren.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm)
Sollte Ihr bisheriger Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, so ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde zu beantragen. Diese Karteikartenabschrift muss zu Ihrem Termin bei der Führerscheinstelle vorliegen.
Kosten
- 33,00 bis 43,20 €