- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
Samira
Sommer
stv. Sachgebietsleiterin
keine Angabe
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- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941109
- Samira.Sommer@hochsauerlandkreis.de
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Prävention & Gesundheitsförderung
Im Bereich der Prävention & Gesundheitsförderung stärken und erhalten vielfältige Projekte und Angebote des Gesundheitsamts die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Diese werden primär aus den Handlungsempfehlungen der Gesundheitsberichterstattung abgeleitet, um negativen Entwicklungen der Gesundheitslage durch bedarfsorientierte Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel ist es die Krankheitslast zu reduzieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken.
Die klassische Gesundheitsprävention zielt dabei auf die Vermeidung krankheitsfördernder Faktoren ab, um die Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Dies kann einerseits durch Maßnahmen erfolgen, die eine gesundheitsfördernde Verhaltensänderung der Bürgerinnen und Bürger zum Ziel haben. Andererseits kann der Schutz vor Krankheiten, auch durch die Reduktion negativer Faktoren in den alltäglichen Lebenswelten (z.B. Schule, Kindergarten usw.) erzielt werden.
Die Gesundheitsförderung hingegen, richtet den Blick auf die Stärkung der Gesundheitsressourcen der Bevölkerung und ist somit von der Gesundheitsprävention zu unterscheiden. Angebote der Gesundheitsförderung sollen der Bevölkerung ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen und sie dazu befähigen, diese eigenständig zu stärken.
Eine detaillierte Auflistung der aktuellen Projekte und Angebote im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung finden Sie unter den folgenden Punkten.
Frühe Kindheit (0-6 Jahre):
Die Umsetzung wichtiger Maßnahmen der Gesundheitsprävention und -förderung in der Lebensphase der frühen Kindheit, ist von hoher Relevanz. Innerhalb dieser Zeitspanne können wesentliche Grundsteine einer guten Gesundheit gelegt werden, die das Risiko altersbedingter Erkrankungen erheblich reduzieren. Deshalb unterstützt das Gesundheitsamt das Fachpersonal öffentlicher Einrichtungen sowie Kinder und ihre Eltern mit den folgenden Angeboten der Gesundheitsprävention und -förderung:
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Mittlere und späte Kindheit (7-11 Jahre):
Mit dem Beginn der Schulzeit und der damit einhergehenden Lebensphase der mittleren und späten Kindheit, verändert sich auch der Ansatz der Gesundheitsprävention und -förderung. Diese Lebensphase ist von einer höheren Selbstständigkeit der Kinder geprägt, sodass die Vermittlung wichtiger Inhalte in Bezug auf gesundheitsförderliche Verhaltensweisen in direkter Zusammenarbeit mit den Kindern erfolgen kann. Ausreichende kognitive und physische Fähigkeiten der Kinder in dieser Lebensphase, ermöglichen die selbstständige Umsetzung gesundheitsförderlicher Routinen. Alle Angebote und Projekte des Gesundheitsamts, die sich an Kinder im Alter von 7-11 Jahren richten, finden Sie im folgenden Dokument:
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Jugend (12-19 Jahre):
Die Jugendzeit ist eine Lebensphase, die von vielfältigen Veränderungen geprägt ist. Eine neue Schulform, die Veränderung des Körpers auf Grund der eintretenden Pubertät, der Umgang mit Substanzen wie Alkohol, Nikotin und Cannabis – all das sind Umstände, die eine starke mentale Gesundheit erfordern. Das Gesundheitsamt versucht deshalb mit den im folgenden Dokument ausgewiesenen Angeboten und Projekten, die Gesundheitskompetenz der Jugendlichen zu verbessern, sodass selbstbestimmte und gesundheitsförderliche Entscheidungen getroffen werden können.
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Präventionsgesetz
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten: In der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt. Das Präventionsgesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft.
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Kontakt
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
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Meschede