Medizinalkartei

Wer einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig im Kreisgebiet ausüben möchte, muss die Niederlassung vor Aufnahme der Tätigkeit dem Hochsauerlandkreis melden und sich in die Medizinalkartei eintragen lassen.

Auch folgende Veränderungen müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden:

  • Beendigung der Tätigkeit
  • Umzug der Räumlichkeiten
  • Namenswechsel

Seit dem 1. April 2024 liegt die Zuständigkeit der Überwachung der Fortbildungspflicht der Hebammen, sowie die jährlich verpflichtende Meldung ihrer Tätigkeit an das Gesundheitsamt, nun bei der Bezirksregierung.

Mitzuschicken sind:

  • Ausgefüllter Vordruck Tätigkeitsaufnahme (Vorlage unter Downloads)
  • Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde

     

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Praxisanmeldung, /-abmeldung, / -umzug
Tätigkeitsanmeldung, /-abmeldung, / -umzug

Kontakt

Sachbearbeiterin Verwaltung

Kreishaus Meschede
Raum: 214
Steinstraße 27
59872 Meschede