KFZ - Kraftfahrzeug Zulassung

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn der Kfz-Zulassungsstelle alle erforderlichen Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. Ausführliche Informationen über die vorzulegenden Unterlagen können Sie auf den nächsten Seiten nachlesen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 16 Uhr, Samstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Eine Vorsprache für Privatkunden ist nur mit vorheriger Vereinbarung eines Online-Termins möglich.

Die Abgabe von Zulassungsunterlagen ist für Händler, Zulassungsdienste und Gewerbetreibende von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 – 10:00 Uhr möglich

FAQ zur Kfz-Zulassung

  •  Ist ein Termin erforderlich?

Ja. Privatkunden können Termine für die Kfz-Angelegenheiten über das Internet Termin vereinbaren mit der Kfz-Zulassungsstelle buchen. Für Händler und Zulassungsdienste gelten abweichend hiervon die üblichen Abgabezeiten.

  •  Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?

Die Beantragung und Zuteilung von Wunschkennzeichen ist wieder möglich. Sie können -wie bisher- während der Zulassung am Schalter ausgesucht oder vorab über das Internet reserviert werden.

  • Kann oder muss ich mein andernorts zugelassenes Fahrzeug umschreiben?

Nein. Egal, ob PB, KB, LIP, BO oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Hochsauerlandkreis in anderen Kreisen angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Hochsauerlandkreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Der Kreis bittet daher von Terminvereinbarungen abzusehen, nur um wieder ein HSK-Kennzeichen zu erlangen. Da der Neustart in einem Notbetrieb erfolgt, bestehen dafür leider keine Kapazitäten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch Umkennzeichnungen auf ein HSK-Kennzeichen möglich sein. Die Kreisverwaltung informiert, sobald es einen neuen Sachstand gibt.