Öffentliche Beteiligung: Windkraft in Arnsberg-Oeventrop

Hochsauerlandkreis/Arnsberg. Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von insgesamt drei Windenergieanlagen mit jeweils 4,2 MW-Nennleistung und einer Nabenhöhe von 169 m in Arnsberg-Oeventrop genehmigt.
Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 19. August, bis Donnerstag, 02. September 2021 bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Stadt Arnsberg: Umwelt/Ressourcen, Zimmer 519, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02932/201-1817 erforderlich.

Stadtverwaltung Meschede (Technisches Rathaus): Zimmer 102, Sophienweg 3, 59872 Meschede, Montag und Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag von 13 Uhr bis 17 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 0291/205-0 erforderlich.

Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde: Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de, Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02961/94-3155 erforderlich.

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid sowie die Unterlagen in der Zeit vom 19. August bis 02. September 2021 auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) eingesehen werden.

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