Nationales Referenzlabor bestätigt Verdacht auf Geflügelpest bei totem Kranich - Keine Stallpflicht, aber Empfehlung zur vorsorglichen Aufstallung der Geflügelbestände in Bestwig

Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei dem toten Kranich bestätigt. Das Ergebnis der Bestätigungsuntersuchung hat das Kreisveterinäramt am Wochenende erhalten. Der in der Gemeinde Bestwig, im Bereich Ostwig, verendet aufgefundene Kranich war am 28.10.2025 zunächst im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg in ersten Tests mit positivem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht worden, woraufhin das Kreisveterinäramt den Verdacht auf Geflügelpest ausgesprochen hat. Durch die daraufhin veranlassten weiteren Untersuchungen im nationalen Referenzlabor konnte der Verdacht bestätigt werden. Es handelt sich um den ersten Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Hochsauerlandkreis.

Da es sich um einen Wildvogel handelt, ist die Einrichtung von Restriktionszonen aktuell nicht geplant. Auch eine Anordnung einer allgemeinen Stallpflicht im Hochsauerlandkreis ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Das Kreisveterinäramt wird die weitere Entwicklung des Geschehens in der Region genau beobachten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen einleiten. Unabhängig davon wird allen Geflügelhaltern, insbesondere in der Gemeinde Bestwig, empfohlen, ihr Geflügel eigenverantwortlich vorsorglich aufzustallen.  

Bei einem weiteren Fund, einem Bussard, der unweit der Fundstelle von dem Kranich im Bereich Bestwig-Ostwig tot aufgefunden wurde, besteht ebenfalls Verdacht auf Geflügelpest. Erste Tests im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg erbrachten ein positives Ergebnis auf Geflügelpest. Auch von diesem Vogel wurden Proben zur Bestätigungsuntersuchung an das nationale Referenzlabor weitergeleitet.

Derzeit werden im Zusammenhang mit dem Vogelzug im gesamten Bundesgebiet vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt.

Um einen Virus-Eintrag in die Hausgeflügelbestände zu verhindern, bittet das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten. Nähere Informationen zu wichtigen Maßnahmen zur Biosicherheit sind auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de – Bürgerservice – Tierhaltung/Lebensmittel – Tiergesundheit/-seuchenbekämpfung – Geflügelpest) zu finden.

Die Geflügelpest ist hochansteckend für alle Nutzgeflügelarten. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Sterberaten festgestellt, teilweise bis zu 100%. Wasservögel erkranken in der Regel seltener und weniger schwer, können aber dennoch das Virus ausscheiden und andere Vögel infizieren. Das Kreisveterinäramt bittet daher alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle zu melden.

Die Bevölkerung im Hochsauerlandkreis wird nochmals gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere wilde Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher und Zugvögel, wie Kraniche oder Gänse, dem Veterinäramt zu melden, damit die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht werden können. Die Untersuchung dient der Abklärung auf das Vorliegen der Geflügelpest und der Risikobeurteilung im Hinblick auf die Verbreitung des Erregers in der Region.

Werktags ist das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0291/941143 oder per E-Mail

veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de erreichbar. An den Wochenenden ist der Kontakt zum Veterinäramt über die Kreisleitstelle in der Zeit von 10:00 bis 16:00 möglich.

 

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