In der Stadt Olsberg und in der Gemeinde Bestwig soll im Interesse des Gewässerschutzes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Schellenstein“ ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Betroffen sind die Gemarkung Gevelinghausen (Flur 1), die Gemarkung Bigge (Fluren 1, 2 und 3), die Gemarkung Olsberg (Flur 7), die Gemarkung Antfeld (Fluren 9 und 10) und die Gemarkung Ostwig (Fluren 10 und 13).
Es ist beabsichtigt, das Wasserschutzgebiet in einen Fassungsbereich (Schutzzone I), eine engere in drei Teilbereiche aufgeteilte Zone (Schutzzone II) und eine weitere Zone (Schutzzone III) zu unterteilen. Innerhalb der Schutzzonen werden bestimmte Handlungen von Genehmigungen der zuständigen Wasserbehörde abhängig gemacht oder verboten sowie bestimmte Duldungspflichten angeordnet.
Die Corona-Pandemie hat die Auslegung der ordnungsbehördlichen Verordnung, die eigentlich von Mitte März bis Mitte April geplant war, verzögert. Nun wird der Entwurf mit den dazugehörigen Unterlagen von Montag, 27. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 26. August, erneut veröffentlicht. Unter www.hochsauerlandkreis.de, Suchbegriff „Wasserschutzgebietsverordnung Olsberg-Bigge“, sind die Planungen zu finden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der jeweiligen Öffnungszeiten an folgenden Stellen aus:
- iim Rathaus der Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, Flurbereich zwischen Treppenbereich und Ratssaal im 2. OG, Kontakt: 02962/982-253 oder thomas.roesen@olsberg.de bzw. 02962/982-255 oder stefan.vorderwuelbecke@olsberg.de und
- im Rathaus der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, Raum 225, Kontakt: 02904/987-203 oder fischer@bestwig.de und
- im Kreishaus des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, 59872 Meschede, Raum 662, Kontakt: 0291/94-1631 und 0291/94-1656 oder wasserwirtschaft@hochsauerlandkreis.de.
Derzeit ist für die Einsichtnahme ein Termin zu vereinbaren (siehe Kontakte), da die Räumlichkeiten nicht frei zugänglich sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen beachtet werden.
Bis einschließlich Mittwoch, 9. September, können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch Einwendungen erhoben werden. Der Kreistag wird zum Schluss des Verfahrens über den Erlass der Wasserschutzgebiets-Verordnung entscheiden. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises erhältlich.