Infektionsschutz

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Eine weitere Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörde befasst sich mit der Bekämpfung und Verhütung übertragbarer Krankheiten.

Das Infektionsschutzgesetz sieht für bestimmte Infektionskrankheiten eine Meldepflicht vor. Diese Meldewege sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) klar festgelegt.

Ärzte, Labore, Leiter von Pflegeeinrichtungen sowie Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Kitas oder Schule), sind verpflichtet die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Erkrankungen und den Verdacht unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.

Das Gesundheitsamt ermittelt beim Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten im Umfeld des Patienten, um einerseits die mögliche Infektionsquelle festzustellen, andererseits aber auch weitere Personen zu identifizieren, die sich möglicherweise angesteckt haben könnten und um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Zur Unterbrechung von Infektionsketten werden z.B. weitergehende Hygienemaßnahmen in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen angeordnet.

 

Meldung über das Meldeportal HSK

https://serviceportal.hochsauerlandkreis.de/extension/service/call/8176eadd-9568-49eb-ac18-a96fd9dda889

(externe Links)

Gemäß § 6 sind namentlich folgende Krankheiten zu melden:

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html

Gemäß § 7 sind namentlich folgende Erreger zu melden:

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__7.html 

Gemäß § 8 müssen folgende Personen melden:

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html

Gem. § 34 sind folgende Erkrankungen seitens Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten,  Schulen etc.) zu melden:

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html

(externe Links)

Ermittlung von Infektionskrankheiten
Meldepflichtige Krankheitserreger

Kontakt

Kreishaus Meschede
Raum: 302
Steinstraße 27
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Zuständig für die Stadt Arnsberg

Kreishaus Meschede
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Zuständig für Stadt Hallenberg, Stadt Medebach, Stadt Schmallenberg und Stadt Winterberg

Kreishaus Meschede
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Steinstraße 27
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Zuständig für Stadt Brilon, Stadt Olsberg und Stadt Sundern

Kreishaus Meschede
Raum: 300
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Zuständig für Gemeinde Bestwig und Stadt Meschede

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Raum: 225
Steinstraße 27
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Zuständig für Gemeinde Eslohe und Stadt Marsberg

Kreishaus Meschede
Raum: 225
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Tuberkulosefürsorge

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Zuständig für Gemeinde Bestwig und Stadt Meschede

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