Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Für die Inanspruchnahme von Freizeitfahrdiensten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft können behinderten Menschen finanzielle Hilfen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung des Merkmals "aG - außergewöhnliche Gehbehinderung" im Schwerbehindertenausweis.