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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Für die Inanspruchnahme von Freizeitfahrdiensten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft können behinderten Menschen finanzielle Hilfen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung des Merkmals "aG - außergewöhnliche Gehbehinderung" im Schwerbehindertenausweis.
Ihre Ansprechpersonen:
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Frau Elke Bartoldus
Raum: 413 Tätigkeit: Sachbearbeiterin Verwaltung -
02961-943413
Fax: 0291-9426334 - Eine E-Mail senden...
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Öffnungszeiten
Tag Uhrzeit -
Adresse
Kreishaus BrilonAm Rothaarsteig 159929 Brilon
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Frau Andrea Spaerkeer
Raum: 412 Tätigkeit: Sachbearbeiterin Verwaltung - 02961-943217
- Eine E-Mail senden...
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Öffnungszeiten
Tag Uhrzeit -
Adresse
Kreishaus BrilonAm Rothaarsteig 159929 Brilon