Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Der Hochsauerlandkreis ist als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Kinder und Jugendliche zuständig.

Für erwachsene Menschen mit Behinderung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landschaftsverband in Münster zuständig.

Seit dem 01.08.2025 werden Anträge auf Schulbegleitung beim Jugendamt des Hochsauerlandkreises bearbeitet. Informationen dazu erhalten Sie hier: https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/kinder-jugend-familie/schulkinder/schulbegleitung

Frau Elke Bartoldus

Herr Christian Meyer

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