Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für alle Kinder, die bis zum 30.09. des Jahres ihr 6. Lebensjahr vollendet haben. Diese Kinder werden im nächsten Jahr schulpflichtig. 

Alle Kinder werden rechtzeitig zusammen mit ihren Eltern/Sorgeberechtigten zu der Untersuchung eingeladen. 

 

Untersuchungsinhalte:

  • Größe und Gewicht
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung Impfstatus
  • Dokumentation Vorsorgehefte, Anamnesebogen
  • Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes nach dem einheitlichen, standardisierten Verfahren SOPESS des Landeszentrums für Gesundheit (hier werden die Bereiche Zahlen- und Mengenverständnis, Sprachkompetenz, Fein- und Grobmotorik, visuelle Wahrnehmung, Aufmerksamkeit getestet).

Anschließend gibt es eine Empfehlung mit individuellen Förderungen zur Schulfähigkeit.

 

Jährlich werden im Hochsauerlandkreis ca. 2.500 Untersuchungen an den drei Standorten der Kreishäuser in Arnsberg, Brilon und Meschede durchgeführt.

 

Mitzubringen sind:

  • Anamnesebogen
  • Vorsorgehefte
  • Impfpass
  • ggf. weitere medizinische Befunde
  • Therapieberichte
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)
  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
     
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