Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern
Abhanden gekommene Kennzeichenschilder eines zugelassenen Fahrzeugs sind umgehend zur Fahndung auszuschreiben und dürfen nicht erneut zugeteilt werden. Das Fahrzeug muss daher auf ein anderes amtliches Kennzeichen umgekennzeichnet werden.
Der Diebstahl von Kennzeichenschildern ist der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das eventuell noch vorhandene zweite Kennzeichenschild
- schriftliche Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts
- ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
Kosten
- Entgegennahme der Verlusterklärung und Umkennzeichnung eines Fahrzeugs:
27,90 € - 67,00 € (je nach Aufwand) - Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.