Demonstration / Versammlungen
Die Grundsätze des Versammlungsrechts sind festgelegt im Grundgesetz. Eine Versammlung oder einen Aufzug melden Sie bitte rechtzeitig bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis an.
Versammlungen
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Als Versammlung gilt, wenn eine Mehrheit natürlicher Personen (mindestens 2), zusammen kommt, um in öffentlichen Angelegenheiten eine Diskussion zu führen und/oder eine Meinung kundzutun.
Eine öffentliche Versammlung melden Sie bitte rechtzeitig (48-Stunden-Frist) bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis an.