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Demonstration / Versammlungen
Die Grundsätze des Versammlungsrechts sind festgelegt im Grundgesetz. Eine Versammlung oder einen Aufzug melden Sie bitte rechtzeitig bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis an.
Versammlungen
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Als Versammlung gilt, wenn eine Mehrheit natürlicher Personen (mindestens 2), zusammen kommt, um in öffentlichen Angelegenheiten eine Diskussion zu führen und/oder eine Meinung kundzutun.
Eine öffentliche Versammlung melden Sie bitte rechtzeitig (48-Stunden-Frist) bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis an.
Ihre Ansprechpersonen:
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Frau Uta Hennecke
Raum: 284 Tätigkeit: Leitung ZA 13 - 0291-941386
- Eine E-Mail senden...
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Öffnungszeiten
Tag Uhrzeit -
Adresse
Kreishaus MeschedeSteinstraße 2759872 Meschede
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Frau Sylvia Plett
Raum: 284 Tätigkeit: Sachbearbeiterin Verwaltung - 0291-941574
- Eine E-Mail senden...
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Öffnungszeiten
Tag Uhrzeit -
Adresse
Kreishaus MeschedeSteinstraße 2759872 Meschede
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Frau Helga Schulte
Raum: 276 Tätigkeit: Leitung D-ZA -
0291-941358
Fax: 0291-9426140 - Eine E-Mail senden...
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Öffnungszeiten
Tag Uhrzeit -
Adresse
Kreishaus MeschedeSteinstraße 2759872 Meschede