Versammlungsrecht

Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln ist einer der grundlegenden Pfeiler unserer Demokratie - und daher auch in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert.

In Nordrhein-Westfalen trifft das Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) Regelungen zur bestehenden Versammlungsfreiheit.

Grundsätzlich ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Einladung (vor Aufruf zur Teilnahme) bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.

Weitere Informationen sowie ein Formular zur Anzeige finden Sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis. Klicken Sie hier: https://formulare.polizei.nrw/de/versammlung#/d54c5d4b-a3b4-493f-b605-c3e7138c4927/881e1be7-2591-425d-8bcb-996b8bc4bf0f/1

Frau Uta Hennecke

Frau Sylvia Plett

Was Sie noch interessieren könnte