Grenzvermessung/Amtliche Grenzanzeige
Grenzvermessung:
Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen auf der Grundlage der maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort untersucht und überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden ersetzt (erneut abgemarkt). An falscher Stelle stehende Grenzzeichen werden entfernt und an der richtigen Stelle abgemarkt.
In einem Grenztermin wird den beteiligten Grenznachbarn das Ergebnis der Grenzvermessung vor Ort angezeigt und erläutert. Mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift wird es dokumentiert und beurkundet. Wird eine örtlich ermittelte Grenze erstmals von den Grenznachbarn anerkannt, handelt es sich um eine Grenzfeststellung.
Anlass einer Grenzvermessung kann sein, wenn auf oder in unmittelbarer Nähe der Grenze gebaut oder Grenzeinfriedungen errichtet werden sollen und der Grenzverlauf nicht bekannt ist. Weiterhin dient die Grenzvermessung der Rechtssicherheit und des Grenzfriedens bei evtl. Grenzstreitigkeiten.
Amtliche Grenzanzeige:
Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden, wie bei der Grenzvermessung, die Grenzen auf der Grundlage der Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort untersucht und überprüft. Dabei wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und beurkundet. Die Grenzanzeige ist keine Grenzvermessung und wird nicht Gegenstand des Liegenschaftskatasters.