Kurzzeitkennzeichen

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen, um mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine

  • Probefahrt (die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs)
  • Überführungsfahrt (die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- und Aufbauten)

durchführen zu können. Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. 

Kurzzeitkennzeichen werden bei Bedarf zugeteilt, wenn

  • das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsstelle bekannt ist (bitte Fahrzeugpapiere vorlegen) und
  • eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird.

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind mit folgenden Beschränkungen möglich:

  • bis zu einer Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, und die Rückfahrt.
  • zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf eine geeignete Einrichtung (Werkstatt) im Gebiet der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk angefahren werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Zuständigkeit:
Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden.

  • Fahrzeugpapiere (Original oder Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und ggf. der/des Bevollmächtigten

Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zuteilungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.

Bei Zuteilung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/ Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zuteilung auf eine minderjährige Person:

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen: 13,10 €
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de


Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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