Kurzzeitkennzeichen
Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen, um mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine
- Probefahrt (die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs)
- Überführungsfahrt (die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- und Aufbauten)
durchführen zu können. Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
Kurzzeitkennzeichen werden bei Bedarf zugeteilt, wenn
- das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsstelle bekannt ist (bitte Fahrzeugpapiere vorlegen) und
- eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind mit folgenden Beschränkungen möglich:
- bis zu einer Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, und die Rückfahrt.
- zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf eine geeignete Einrichtung (Werkstatt) im Gebiet der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk angefahren werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Zuständigkeit:
Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugpapiere (Original oder Kopie)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und ggf. der/des Bevollmächtigten
Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)
- Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zuteilungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.
Bei Zuteilung auf eine juristische Person:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug/ Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.
Bei Zuteilung auf eine minderjährige Person:
- Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Kosten
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen: 13,10 €
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.