Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist die für ein Fahrzeug ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Abhanden gekommene Zulassungsbescheinigungen sind daher unverzüglich zu ersetzen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
Kosten
- mind. 25,40 € für die Abgabe der Verlusterklärung und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.