Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist die für ein Fahrzeug ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Abhanden gekommene Zulassungsbescheinigungen sind daher unverzüglich zu ersetzen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
Kosten
- mind. 24,80 € für die Abgabe der Verlusterklärung und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Für die eventuell erforderliche Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind weitere Gebühren in Höhe von mindestens 3,30 € zu entrichten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.