Mitbenutzung von Straßengrundstücken/ Sondernutzung
Sobald eine Straße über ihren normalen Bestimmungszweck hinaus genutzt werden soll, stellt dies eine erlaubnispflichtige Mitbenutzung/ Sondernutzung dar.
Soll z.B. außerhalb von Ortsdurchfahrten eine neue Zufahrt an die Vorfahrtsstraße angelegt werden oder eine bestehende Zufahrt baulich verändert werden, so gilt dies als Sondernutzung und muss vor der Bauausführung genehmigt werden.
Weitere Beispiele für erlaubnispflichtige Mitbenutzungen/ Sondernutzungen sind:
Verlegung von Leitungen
Lagerung von Materialien jeglicher Art im Straßenbereich
Aufstellen von Werbeschildern bzw. nichtamtlichen Hinweiszeichen
Aufstellen von Gerüsten und/ oder Bauzäunen etc.
Verkaufsstände, Warenauslagen
Straßenfeste, Märkte, Kleinkunstdarstellungen
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Mitbenutzung/ Sondernutzung kann formlos auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden und sollte beinhalten:
Antragsteller (mit Angabe der aktuellen Adresse und Telefonnummer)
Beschreibung der Maßnahme mit näheren Details zu:
Lage/ Ort (Grundstücksbeschreibung, Adresse o.ä.)
Dauer (unbefristet oder befristet für einen bestimmten Zeitraum)
Art und Weise (Längsverlegung und/ oder Querung, offene oder geschlossene Bauweise)
Lageplan mit Eintragung der Maßnahme (bei geplanten Zufahrten und/ oder Leitungen sind diese maßstabsgerecht in den Plan einzutragen)
ausführender Bauunternehmer (falls vorhanden)
bei Zufahrten sind nähere Angaben zur geplanten Art der Nutzung und voraussichtlichen Intensität und Dauer der Nutzung erforderlich (z.B. bei Baustellenzufahrten: Welche Fahrzeuge nutzen die Zufahrt wie oft und wie lange?)
Kosten
Gebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises,
Tarifstelle 9