Grunderwerb
Für Baumaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen erwirbt der Kreis bei Bedarf die erforderlichen Grundstücke.
Sowohl der Ausbau oder die Umgestaltung von Kreisstraßen als auch die Neuanlage von Geh- und Radwegen lassen sich vielfach nur realisieren, wenn die benötigten Flächen zur Verfügung stehen.
Zu den Aufgaben gehören dabei nicht nur die Verhandlungen über Grunderwerb und Kaufpreise, sondern auch die Vorstellung der geplanten Maßnahmen gegenüber Anliegern und weiteren Beteiligten. Darüber hinaus umfasst dies die Vorbereitung sowie die Abwicklung notarieller Grundstückskaufverträge.