FAQ Schwermetallbelastung

Allgemeine Fragen zur Belastung und Ursache

Im "Briloner Galmeibezirk" sind vor Millionen von Jahren Erzlagerstätten (Blei- und Zink) entstanden. Bei der natürlichen Verwitterung des darunterliegenden Gesteins gelangten die Schwermetalle in den aufliegenden Boden. Historischer Bergbau hat diese natürliche Konzentration an manchen Stellen zusätzlich beeinflusst ("bergbaubedingt"). Den Einfluss des Menschen räumlich oder mengenmäßig konkret zu benennen ist unmöglich. 

Gemäß der Auswertung der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) aus dem Jahre 2017 liegt der übliche Hintergrundgehalt von Blei zwischen 45 und 65 mg/kg in Böden, die aus Karbonatgesteinen hervorgegangen sind, wie sie in Brilon vorliegen. Die Bundesbodenschutzverordnung gibt für Blei zwei Werte vor. Der Vorsorgewert, bei dessen Überschreitung die Vorsorge beginnt, liegt bei 70 mg/kg und der Prüfwert für die hier relevante Nutzung Wohnen, bei dessen Überschreitung eine Gefahrenprüfung durchgeführt werden muss, liegt bei 400 mg/kg. Die in Brilon gemessenen Gehalte liegen zwischen dem o.g. Hintergrundgehalt und bis zu 17.000 mg/kg.

Die Untersuchungen wurden großflächig im Stadtgebiet Brilon in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) und zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Es liegen über 350 Einzelmessungen vor, die Belastung ist somit gut erkundet. Die Messergebnisse sind nach dem Stand der Technik erhoben worden und daher als gesichert einzustufen.

Ja, bei solchen Untersuchungen werden in der Regel nicht nur Blei, sondern auch andere relevante Schwermetalle und potenzielle Schadstoffe geprüft. Neben Blei kommen in Bergbauregionen noch weitere Schwermetalle wie Cadmium, Arsen, Zink, Kupfer und/oder Quecksilber vor.

Da die Belastung aus der natürlichen Verwitterung des mit Erzen behafteten Grundgesteins resultiert, betrifft sie in der Regel den gesamten Bodenaufbau und nimmt zur Tiefe hin zu.

Fragen zur Gesundheit und Sicherheit

Ja, eine Untersuchung hat stattgefunden und dort wo es nötig war, wurde der belastete Boden ausgetauscht.

Seit Kurzem liegen Informationen vor, wonach eine Gefährdung durch Blei bei Bleigehalten von größer 5.000 mg/kg nicht nur durch die langfristige Aufnahme vorliegt, sondern auch durch Aufnahmen über kürzere Zeiträume. Die Untere Bodenschutzbehörde hat die Eigen­tümer der entsprechenden Grundstücke informiert und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit eingeleitet. Sollten Sie nicht kontaktiert worden sein, so liegen die Schwermetallgehalte in einem Bereich, in dem Sie bei Beachtung von Handlungsempfehlungen (s. Interseite) keine Gefährdung über kurzfristige Aufnahme von Boden zu befürchten haben.

Von Toxikologen als hauptsächlich relevant für die Problematik in Brilon wird der Direktpfad, also das Verschlucken von Bodenpartikeln über Anhaftungen an der Hand (hauptsächlich Kinderspiel) oder an Gemüse und Obst aus einem belasteten Garten eingestuft. Ein weiterer Weg für das Blei in den Körper ist der Verzehr von auf dem belasteten Boden angebautem Gemüse oder Obst, das die Stoffe aufgenommen hat.

Ja, da diese saniert wurden. Alle Spielplätze im Briloner Stadtgebiet sind untersucht worden und diejenigen, bei denen eine erhebliche Belastung vorlag, wurden saniert.

Fragen zu Maßnahmen und Einschränkungen

Der Maßnahmenkatalog des Hochsauerlandkreises sieht je nach Höhe der Belastung auf den Wohngrundstücken folgende Maßnahmen vor:

  • Handlungsempfehlungen: Nahezu im gesamten Stadtgebiet liegen erhöhte Bleigehalte im Boden vor. Um mit diesen erhöhten Gehalten umzugehen, erhalten Sie Informationsmaterial und Empfehlungen, wie Sie den Kontakt mit dem Boden minimieren können (z.B. kein Gemüseanbau, kein Kinderspiel auf unbedeckten Flächen). Dies passiert in Form von Handlungsempfehlungen und einem Merkblatt, welche in digitaler Form auf der Internetseite des Hochsauerladkreises vorgehalten und bei Bedarf aktualisiert werden. Ferner werden diese beiden Dokumente an jede Baugenehmigung angehängt, um das Augenmerk bei konkreten Vorhaben auf die Problematik zu lenken.

  • Bodenschutzgebiet: Für die im mittleren und hohen Bereich belasteten Grundstücke ab 1.500 mg/kg Blei im Boden wird eine Bodenschutzgebietsverordnung erstellt, welche die Beseitigung der Gefahr regelt.

  • Maßnahmen: Auf öffentlichen Kinderspielplätzen, in Kitas und in besonders hoch belasteten Wohngrundstücken sind harte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nötig. Die Kinderspielplätze und Kitas sind durch Bodenaustausch saniert worden. Für die hoch belasteten Wohngrundstücke liegen erst seit Oktober 2025 die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen vor, die Sanierung anzugehen.

Es werden Regelungen bzgl. Bodenbedeckung und Nutzgärten getroffen. Offener Boden ist unzulässig und mehr als 15 m² Nutzgarten pro Person im Haushalt ebenso. Die Verordnung wird ebenso regeln wie mit Erdaushub umzugehen ist (z.B. keine unkontrollierte Wiederverwendung auf dem eigenen Grundstück, sondern fachgerechte Entsorgung). Sie haben die Pflicht, diese Regeln einzuhalten, aber auch das Recht auf Information und Beratung durch die Behörden.

Auf den allermeisten Grundstücken ist kein Bodenaustausch notwendig. Ab einer Belastung von 5.000 mg/kg Blei im Boden jedoch ist ein Bodenaustausch zwingend erforderlich, da ab diesem Wert einfache Maßnahmen wie eine geschlossene Rasendecke nicht mehr ausreichen, weil auch ein geringer Kontakt zum Boden eine Gefahr darstellen kann. Es wird daran gearbeitet, dass die Kosten für die Bodensanierung über eine Förderung aus Landesmitteln durch die öffentliche Hand getragen werden. Sollten Sie kein Schreiben erhalten haben, in denen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen wurden, sind Sie von der Maßnahme des Bodenaustausches nicht betroffen.

Ja, Erdaushub aus den betroffenen Gebieten gilt als belastetes Material und muss separat gelagert und fachgerecht auf einer entsprechenden Deponie entsorgt werden. Eine Wiederverwendung auf den eigenen oder anderen Grundstücken ist in der Regel nicht zulässig. Dies muss bei Baumaßnahmen auf dem Grundstück berücksichtigt und eingeplant werden. Die Nutzgartennutzung unterliegt je nach Bleigehalten im Boden verschiedenen Beschränkungen. Bis 1.500 mg/kg Blei gelten Handlungsempfehlungen, welche auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises zu finden sind. Zwischen 1.500 und 5.000 mg/kg ist die Anbaufläche auf 15 m² pro Person im Haushalt beschränkt und offener Boden ist unzulässig sowie ab 5.000 mg/kg Blei im Boden ist ein Bodenaustausch in einer Tiefe bis 30 cm erforderlich. Nach dem Bodenaustausch ist ein Nutzgarten nicht von der Einschränkung von 15 m² pro Person betroffen. Das Bodenmaterial aus Eingriffen in den Boden tiefer dreißig Zentimeter ist nach vorheriger Rücksprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde zu entsorgen.

Eine Förderung der Sanierung von Wohngrundstücken ist beantragt, kann zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht garantiert werden. Zu Wertminderungen kann die Untere Bodenschutzbehörde keine Aussagen treffen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die großflächigen Untersuchungen abgeschlossen. Es steht zu vermuten, dass in Zukunft in unregelmäßigen Abständen Einzelgrundstücke untersucht werden, da die Verteilung der Schwermetalle im Boden im Briloner Stadtgebiet schwer vorherzusagen ist. 

Wenn Sie unsicher sind, ob ihr Grundstück betroffen ist, empfiehlt die Untere Bodenschutzbehörde ihr Grundstück untersuchen zu lassen. Auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises gibt es ein Merkblatt, welches den Ablauf einer solchen Untersuchung schildert, die zu beachtende Punkte aufzeigt sowie eine Auswahl von Gutachtern nennt.

Die Einschränkungen sind an die Schwermetallgehalte im Boden gebunden. Die Schwermetalle werden nicht bzw. nicht erheblich abgebaut, so dass die Einschränkungen solange bestehen werden, bis das Grundstück saniert wird.

Fragen zur Gartennutzung und Lebensmittelanbau

Die geplante Verordnung wird Einschränkungen für den Anbau von Nahrungspflanzen festlegen. Die Anbaufläche wird auf 15 m² pro Person begrenzt, wenn die Bleigehalte zwischen 1.500 und 5.000 mg/kg liegen. Bestimmte Pflanzen, die Schwermetalle stark anreichern (insbesondere Wurzel- und Blattgemüse, s. Handlungsempfehlungen auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises), sollten grundsätzlich in Brilon gemieden werden. Obst von Bäumen oder Beerensträuchern, das keinen direkten Erdkontakt hat, ist meist unproblematischer. Eine detaillierte Positiv-/Negativliste wird Teil der Verordnung sein.

Ja, typischerweise nehmen Wurzelgemüse (Möhren, Sellerie) und Blattgemüse (Salat, Spinat) sowie Kräuter mehr Blei und Cadmium auf als z.B. Tomaten oder Bohnen. Genaue Empfehlungen sind in einem Merkblatt zusammengefasst, dass auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises einzusehen ist.

Ja. Hochbeete mit einer Sperrschicht (z.B. Teichfolie) und befüllt mit zertifiziert unbelasteter Pflanzerde sind eine sehr gute und empfohlene Schutzmaßnahme. Die Tiefe sollte so bemessen sein, dass die Pflanzenwurzeln die Sperrschicht nicht erreichen (mindestens 30-40 cm).

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Gartenabfälle (Rasenschnitt, Laub) kompostieren, die mit dem kontaminierten Boden in Kontakt waren, ist der Kompost ebenfalls belastet. Es wird empfohlen, diesen Kompost nicht für den Nahrungspflanzenanbau zu verwenden, sondern nur für Zierpflanzen oder eine Entsorgung über die reguläre Biotonne/Grüngutannahme vorzunehmen.

Tiere, die kontaminierten Boden aufnehmen, reichern die Schwermetalle ebenfalls an (z.B. in Eiern oder Fleisch). Es wird empfohlen, den Auslaufbereich der Tiere mit einer dicken Schicht unbelasteten Materials (z.B. Rindenmulch oder Sand) abzudecken oder die Tiere in unbelasteten Bereichen zu halten. Ab einer Belastung von 1.500 mg/kg ist es nicht zulässig Tiere im Garten weiden zu lassen und/oder diese mit dem Pflanzenaufwuchs aus dem Garten zu füttern.

Fragen zu Information und Kommunikation

Detaillierte Karten werden auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises veröffentlicht, sobald die Verordnung in Kraft tritt. Bei Fragen zu Ihrem Grundstück können Sie sich direkt an die Mitarbeiter des Kreises wenden.

Die Verordnung liegt im Entwurf vor und muss nun die politischen Gremien durchlaufen. Wir rechnen mit einer Inkraftsetzung in den nächsten Monaten. Die Bürger werden über das genaue Datum im Amtsblatt und auf der Webseite informiert.

Eine Bodenschutzgebietsverordnung ist für die Untere Bodenschutzbehörde das Mittel der Wahl die Abarbeitung bodenschutzrechtlicher Belange bei großflächigen Bodenbelastungen durchzuführen. Sollte die Bodenschutzgebietsverordnung in politischen Gremien nicht verabschiedet werden, besteht immer noch ein Regelungsbedarf gemäß Bodenschutzrecht. Dieser wird in diesem Fall durch Einzelfallbearbeitung abgearbeitet. Die Maßnahmen und Regelungen bleiben exakt gleich, diese werden lediglich anhand von einzelnen Ordnungsverfügungen umgesetzt.

Ihr Hauptansprechpartner ist die Untere Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. Dort wird man Ihnen mit den spezifischen Informationen zu den Messergebnissen und den geplanten Regelungen weiterhelfen.

Ja, eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird am 23.02.2026 stattfinden, um die Ergebnisse sowie die geplante weitere Vorgehensweise vorzustellen und Fragen direkt zu beantworten. Aufgrund des Rahmens der Veranstaltung können keine Fragen zu einzelnen Grundstücken beantwortet werden.

Fragen zu der Beprobung und den Ergebnissen

Die Bundesbodenschutzverordnung gibt zwei Beprobungstiefen vor. Für die Bewertung gibt es jedoch nur einen Wert. Um die Belastung realistisch wiederzugeben wurde ein Durchschnittswert gebildet, da die Gehalte in manchen Gärten in den beiden Tiefenstufen sehr unterschiedlich waren.

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