FAQ Schwermetallbelastung
Allgemeine Fragen zur Belastung und Ursache
Was genau bedeutet "natürlich vorkommende Bodenbelastung"? Stammt das Blei und Cadmium wirklich aus dem Gestein unter meinem Haus oder wurde es durch Menschen eingebracht?
Im "Briloner Galmeibezirk" sind vor Millionen von Jahren Erzlagerstätten (Blei- und Zink) entstanden. Bei der natürlichen Verwitterung des darunterliegenden Gesteins gelangten die Schwermetalle in den aufliegenden Boden. Historischer Bergbau hat diese natürliche Konzentration an manchen Stellen zusätzlich beeinflusst ("bergbaubedingt"). Den Einfluss des Menschen räumlich oder mengenmäßig konkret zu benennen ist unmöglich.
Wie hoch sind die gemessenen Werte im Vergleich zu "normalen" Böden und den gesetzlichen Grenzwerten? Gibt es eine verständliche Übersicht (z.B. in mg/kg Boden)?
Gemäß der Auswertung der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) aus dem Jahre 2017 liegt der übliche Hintergrundgehalt von Blei zwischen 45 und 65 mg/kg in Böden, die aus Karbonatgesteinen hervorgegangen sind, wie sie in Brilon vorliegen. Die Bundesbodenschutzverordnung gibt für Blei zwei Werte vor. Der Vorsorgewert, bei dessen Überschreitung die Vorsorge beginnt, liegt bei 70 mg/kg und der Prüfwert für die hier relevante Nutzung Hausgarten, bei dessen Überschreitung eine Gefahrenprüfung durchgeführt werden muss, liegt bei 200 mg/kg. Die in Brilon gemessenen Gehalte liegen zwischen dem o.g. Hintergrundgehalt und bis zu 18.000 mg/kg.
Wie wurde die Belastung festgestellt? Waren das nur Stichproben oder wurde flächendeckend gemessen? Wie sicher sind die Messergebnisse?
Die Untersuchungen wurden großflächig im Stadtgebiet Brilon in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) und zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Es liegen nahezu 500 Einzelmessungen vor, die Belastung ist somit gut erkundet. Die Messergebnisse sind nach dem Stand der Technik erhoben worden. Die Mischproben wurden mit 15 bis 20 Einstichen in den Hausgärten genommen. Es wurde Material aus zwei Tiefen (0 bis 10 und 10 bis 30 cm) entnommen und jeweils zu einer Probe vermischt.
Gibt es noch weitere Schadstoffe außer Blei, die untersucht wurden?
Ja, bei solchen Untersuchungen werden in der Regel nicht nur Blei, sondern auch andere relevante Schwermetalle und potenzielle Schadstoffe geprüft. Neben Blei kommen in Bergbauregionen noch weitere Schwermetalle wie Cadmium, Arsen, Zink, Kupfer und/oder Quecksilber vor.
Betrifft die Belastung nur die oberste Erdschicht (Mutterboden) oder reicht sie tiefer in den Baugrund hinein?
Da die Belastung aus der natürlichen Verwitterung des mit Erzen behafteten Grundgesteins resultiert, betrifft sie in der Regel den gesamten Bodenaufbau und nimmt zur Tiefe hin zu.
Ist es möglich, dass die Schwermetalle mit der Zeit aus dem Untergrund an die Oberfläche wandern?
Ein natürlicher Transport von Blei oder anderen Schwermetallen durch Grundwasser an die Oberfläche findet im Boden nicht statt. Die sogenannte Bioturbation (Umgraben des Bodens durch Tiere) beeinflusst die Verteilung der Schwermetalle im Boden in vernachlässigbarem Maße. Da die Gehalte in der Regel zur Tiefe hin zu nehmen und die Belastung seit zumindest mehreren hundert, wenn nicht tausenden bis zehntausenden Jahren besteht, hat durch Maulwürfe, Regenwürmer, etc. eine Anreicherung der Schwermetalle an der Oberfläche nicht stattgefunden.
Hinweis für die zu sanierenden Grundstücke: Durch das Einbringen einer Grabesperre zwischen belastetem und unbelastetem Boden wird die Möglichkeit des Vermischens von belastetem Boden mit dem unbelasteten Boden effektiv verhindert.
Fragen zur Gesundheit und Sicherheit
Sind Spielplätze oder Kindergärten und Schulen untersucht worden?
Ja, eine Untersuchung hat stattgefunden und dort wo es nötig war, wurde der belastete Boden ausgetauscht.
Ist meine Gesundheit oder die meiner Familie (insbesondere Kinder und Schwangere) akut gefährdet?
Seit Kurzem liegen Informationen vor, wonach eine Gefährdung durch Blei bei Bleigehalten von größer 5.000 mg/kg nicht nur durch die langfristige Aufnahme vorliegt, sondern auch durch Aufnahmen über kürzere Zeiträume. Die Untere Bodenschutzbehörde hat die Eigentümer der entsprechenden Grundstücke informiert und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit eingeleitet. Sollten Sie nicht kontaktiert worden sein, so liegen die Schwermetallgehalte in einem Bereich, in dem Sie bei Beachtung von Handlungsempfehlungen keine Gefährdung über kurzfristige Aufnahme von Boden zu befürchten haben.
Wie kann Blei oder Cadmium in meinen Körper gelangen? (Über Hautkontakt, Einatmen von Staub, Verzehr von Gartenprodukten?)
Von Toxikologen als hauptsächlich relevant für die Problematik in Brilon wird der Direktpfad, also das Verschlucken von Bodenpartikeln über Anhaftungen an der Hand (hauptsächlich Kinderspiel) oder an Gemüse und Obst aus einem belasteten Garten eingestuft. Ein weiterer Weg für das Blei in den Körper ist der Verzehr von auf dem belasteten Boden angebautem Gemüse oder Obst, das die Stoffe aufgenommen hat.
Ist die Nutzung von Kinderspielflächen im betroffenen Gebiet sicher?
Ja, da diese saniert wurden. Alle Spielplätze im Briloner Stadtgebiet sind untersucht worden und diejenigen, bei denen eine erhebliche Belastung vorlag wurden saniert. Die Erheblichkeit ist bei öffentlichen Kinderspielplätzen strenger zu bewerten als bei Hausgärten.
Gibt es medizinische Untersuchungen, die belegen, dass das Blei im Boden gesundheitliche Auswirkungen hat?
Nein, hierzu liegen keine Studien vor. Dazu wäre eine groß angelegte Humanbiomonitoring-Studie notwendig. Das Bodenschutzrecht regelt den ungünstigen Fall, d.h. es soll Erkrankungen in einem Maßstab vorbeugen, der allenfalls in Statistiken auffällt und keineswegs den Normalfall darstellt. Das bedeutet, dass es nicht zwingend eine erhöhte Anzahl an Erkrankungen durch Blei in Brilon geben muss, damit gemäß Bodenschutzrecht Handlungsbedarf besteht.
Fragen zu Maßnahmen und Einschränkungen
Was passiert jetzt? Welche Maßnahmen werden getroffen und wann?
Der Maßnahmenkatalog des Hochsauerlandkreises sieht je nach Höhe der Belastung auf den Wohngrundstücken folgende Maßnahmen vor:
Handlungsempfehlungen: Nahezu im gesamten Stadtgebiet liegen erhöhte Bleigehalte im Boden vor. Um mit diesen erhöhten Gehalten umzugehen, erhalten Sie Informationsmaterial und Empfehlungen, wie Sie den Kontakt mit dem Boden minimieren können (z.B. kein Gemüseanbau, kein Kinderspiel auf unbedeckten Flächen). Dies passiert in Form von Handlungsempfehlungen und einem Merkblatt, welche in digitaler Form auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises vorgehalten und bei Bedarf aktualisiert werden. Ferner werden diese beiden Dokumente an jede Baugenehmigung angehängt, um das Augenmerk bei konkreten Vorhaben auf die Problematik zu lenken.
Bodenschutzgebiet: Für die im mittleren und hohen Bereich belasteten Grundstücke ab 1.500 mg/kg Blei im Boden wird eine Bodenschutzgebietsverordnung erstellt, welche die Beseitigung der Gefahr regelt.
Maßnahmen: Auf öffentlichen Kinderspielplätzen, in Kitas und in besonders hoch belasteten Wohngrundstücken sind harte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nötig. Die Kinderspielplätze und Kitas sind durch Bodenaustausch saniert worden. Für die hoch belasteten Wohngrundstücke liegen erst seit Oktober 2025 die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen vor, die Sanierung anzugehen.
Was genau steht in der geplanten Bodenschutzgebietsverordnung? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Grundstückseigentümer?
Es werden Regelungen bzgl. Bodenbedeckung und Nutzgärten getroffen. Offener Boden ist unzulässig und mehr als 15 m² Nutzgarten pro Person im Haushalt ebenso. Die Verordnung wird ebenso regeln wie mit Erdaushub umzugehen ist (z.B. keine unkontrollierte Wiederverwendung auf dem eigenen Grundstück, sondern fachgerechte Entsorgung). Sie haben die Pflicht, diese Regeln einzuhalten, aber auch das Recht auf Information und Beratung durch die Behörden.
Muss ich meinen Boden austauschen lassen? Wenn ja, wer trägt die Kosten dafür?
Auf den allermeisten Grundstücken ist kein Bodenaustausch notwendig. Ab einer Belastung von 5.000 mg/kg Blei im Boden jedoch ist ein Bodenaustausch zwingend erforderlich, da ab diesem Wert einfache Maßnahmen wie eine geschlossene Rasendecke nicht mehr ausreichen, weil auch ein geringer Kontakt zum Boden eine Gefahr darstellen kann. Es wird daran gearbeitet, dass die Kosten für die Bodensanierung über eine Förderung aus Landesmitteln durch die öffentliche Hand getragen werden. Sollten Sie kein Schreiben erhalten haben, in denen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen wurden, sind Sie von der Maßnahme des Bodenaustausches nicht betroffen.
Welche Einschränkungen gibt es bei Bau- oder Gartenarbeiten? Muss ich Erdaushub besonders entsorgen?
Ja, Erdaushub aus den betroffenen Gebieten gilt als belastetes Material und muss separat gelagert und fachgerecht auf einer entsprechenden Deponie entsorgt werden. Eine Wiederverwendung auf den eigenen oder anderen Grundstücken ist in der Regel nicht zulässig. Dies muss bei Baumaßnahmen auf dem Grundstück berücksichtigt und eingeplant werden. Die Nutzgartennutzung unterliegt je nach Bleigehalten im Boden verschiedenen Beschränkungen. Bis 1.500 mg/kg Blei gelten Handlungsempfehlungen, welche auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises zu finden sind. Zwischen 1.500 und 5.000 mg/kg ist die Anbaufläche auf 15 m² pro Person im Haushalt beschränkt und offener Boden ist unzulässig sowie ab 5.000 mg/kg Blei im Boden ist ein Bodenaustausch in einer Tiefe bis 30 cm erforderlich. Nach dem Bodenaustausch ist ein Nutzgarten nicht von der Einschränkung von 15 m² pro Person betroffen. Das Bodenmaterial aus Eingriffen in den Boden tiefer dreißig Zentimeter ist nach vorheriger Rücksprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde zu entsorgen.
Gibt es finanzielle Unterstützung (Fördermittel, Entschädigungen) für notwendige Schutzmaßnahmen oder Wertminderungen des Grundstücks?
Eine Förderung der Sanierung von Wohngrundstücken ist beantragt, kann zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht garantiert werden. Zu Wertminderungen kann die Untere Bodenschutzbehörde keine Aussagen treffen.
Sind weitere, detailliertere Untersuchungen auf spezifischen Grundstücken oder in bestimmten Gebieten notwendig, um weitere erheblich belastete Bereiche zu erfassen?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die großflächigen Untersuchungen abgeschlossen. Es steht zu vermuten, dass in Zukunft in unregelmäßigen Abständen Einzelgrundstücke untersucht werden, da die Verteilung der Schwermetalle im Boden im Briloner Stadtgebiet schwer vorherzusagen ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob ihr Grundstück betroffen ist, empfiehlt die Untere Bodenschutzbehörde ihr Grundstück untersuchen zu lassen. Auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises gibt es ein Merkblatt, welches den Ablauf einer solchen Untersuchung schildert, die zu beachtende Punkte aufzeigt sowie eine Auswahl von Gutachtern nennt.
Wie lange werden diese Einschränkungen gelten?
Die Einschränkungen sind an die Schwermetallgehalte im Boden gebunden. Die Schwermetalle werden nicht bzw. nicht erheblich abgebaut, so dass die Einschränkungen solange bestehen werden, bis das Grundstück saniert wird.
Kann ich schriftlich erklären, dass ich von der Belastung weiß und den Hochsauerlandkreis von der Verantwortung frei spreche hier tätig zu werden?
Nein. Rechtlich ist dies nicht möglich. Auch eine Eintragung im Grundbuch mit entsprechenden Hinweisen bei Verkauf ist rechtlich gesehen keine Möglichkeit, um einen Bodenaustausch zu ersetzen.
Fragen zur Gartennutzung und Lebensmittelanbau
Darf ich weiterhin Gemüse, Obst oder Kräuter in meinem Garten anbauen und essen?
Die geplante Verordnung wird Einschränkungen für den Anbau von Nahrungspflanzen festlegen. Die Anbaufläche wird auf 15 m² pro Person begrenzt, wenn die Bleigehalte zwischen 1.500 und 5.000 mg/kg liegen. Bestimmte Pflanzen, die Schwermetalle stark anreichern (insbesondere Wurzel- und Blattgemüse, s. Handlungsempfehlungen auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises), sollten grundsätzlich in Brilon gemieden werden. Obst von Bäumen oder Beerensträuchern, das keinen direkten Erdkontakt hat, ist meist unproblematischer. Eine detaillierte Positiv-/Negativliste wird Teil der Verordnung sein.
Gibt es bestimmte Pflanzen, die besonders viele Schadstoffe aufnehmen (z.B. Wurzelgemüse, Blattgemüse) und die ich meiden sollte?
Ja, typischerweise nehmen Wurzelgemüse (Möhren, Sellerie) und Blattgemüse (Salat, Spinat) sowie Kräuter mehr Blei und Cadmium auf als z.B. Tomaten oder Bohnen. Es wurden Handlungsempfehlungen zusammengefasst, die auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises einzusehen sind.
Ist die Nutzung eines Hochbeets mit unbelasteter, gekaufter Erde eine sichere Alternative? Wie tief muss das Hochbeet sein und wie verhindere ich den Kontakt zur kontaminierten Erde darunter?
Ja. Hochbeete mit einer Sperrschicht (z.B. Teichfolie) und befüllt mit zertifiziert unbelasteter Pflanzerde sind eine sehr gute und empfohlene Schutzmaßnahme. Die Tiefe sollte so bemessen sein, dass die Pflanzenwurzeln die Sperrschicht nicht erreichen (mindestens 30-40 cm).
Darf ich meinen Kompost im Garten verwenden oder muss dieser entsorgt werden?
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Gartenabfälle (Rasenschnitt, Laub) kompostieren, die mit dem kontaminierten Boden in Kontakt waren, ist der Kompost ebenfalls belastet. Es wird empfohlen, diesen Kompost nicht für den Nahrungspflanzenanbau zu verwenden, sondern nur für Zierpflanzen oder eine Entsorgung über die reguläre Biotonne/Grüngutannahme vorzunehmen.
Wie gehe ich mit Hühnern oder anderen Nutztieren um, die im Garten herumlaufen und im Boden picken?
Tiere, die kontaminierten Boden aufnehmen, reichern die Schwermetalle ebenfalls an (z.B. in Eiern oder Fleisch). Es wird empfohlen, den Auslaufbereich der Tiere mit einer dicken Schicht unbelasteten Materials (z.B. Rindenmulch oder Sand) abzudecken oder die Tiere in unbelasteten Bereichen zu halten. Ab einer Belastung von 1.500 mg/kg ist es nicht zulässig Tiere im Garten weiden zu lassen und/oder diese mit dem Pflanzenaufwuchs aus dem Garten zu füttern.
Fragen zu Information und Kommunikation
Wo finde ich eine genaue Karte, die mir zeigt, ob mein spezifisches Grundstück im betroffenen Gebiet liegt?
Detaillierte Karten sind auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises veröffentlicht. Bei Fragen zu Ihrem Grundstück können Sie sich direkt an die Mitarbeiter des Kreises wenden.
Wann wird die Verordnung rechtskräftig und ab wann gelten die Regeln?
Die Verordnung liegt im Entwurf vor und muss nun die politischen Gremien durchlaufen. Im Laufe des Aufstellungsverfahrens wird die geplante Bodenschutzgebietsverordnung einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bürger werden über das genaue Datum im Amtsblatt und auf der Webseite informiert.
Was passiert, wenn die Bodenschutzgebietsverordnung nicht verabschiedet wird?
Eine Bodenschutzgebietsverordnung ist für die Untere Bodenschutzbehörde das Mittel der Wahl die Abarbeitung bodenschutzrechtlicher Belange bei großflächigen Bodenbelastungen durchzuführen. Sollte die Bodenschutzgebietsverordnung in politischen Gremien nicht verabschiedet werden, besteht immer noch ein Regelungsbedarf gemäß Bodenschutzrecht. Dieser wird in diesem Fall durch Einzelfallbearbeitung abgearbeitet. Die Maßnahmen und Regelungen bleiben exakt gleich, diese werden lediglich anhand von einzelnen Ordnungsverfügungen umgesetzt.
Wer ist mein direkter Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung oder dem LANUK für individuelle Fragen zu meinem Grundstück?
Ihr Hauptansprechpartner ist die Untere Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. Dort wird man Ihnen mit den spezifischen Informationen zu den Messergebnissen und den geplanten Regelungen weiterhelfen.
Gibt es eine Informationsveranstaltung oder Bürgeranhörung, bei der ich meine Fragen direkt stellen kann?
Ja, eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger hat am 23.02.2026 stattgefunden. Es wurden die Ergebnisse sowie die geplante weitere Vorgehensweise vorgestellt. Aufgrund des Rahmens der Veranstaltung konnten keine Fragen zu einzelnen Grundstücken beantwortet werden. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist über folgenden Link abrufbar: https://www.youtube.com/live/qGjw8S39Ehk.
Fragen zu der Beprobung und den Ergebnissen
Warum erhalte ich nur einen Wert für die Bleibelastung? Es sind doch zwei Tiefen beprobt worden?
Die Bundesbodenschutzverordnung gibt zwei Beprobungstiefen vor. Für die Bewertung gibt es jedoch nur einen Wert. Um die Belastung realistisch wiederzugeben wurde ein Durchschnittswert gebildet, da die Gehalte in manchen Gärten in den beiden Tiefenstufen sehr unterschiedlich waren und für die bodenschutzrechtliche Abarbeitung ein Wert benötigt wird. In diesen Wert ist ein Abzug von zehn Prozent eingeflossen. Der reale Wert in der Probe kann aufgrund von methodischen Hintergründen um bis zu 10 % von den Laborergebnissen abweichen. Da hier belastende Verwaltungsakte umgesetzt werden, wird durch den Abzug von zehn Prozent eine Überregulierung verhindert.
Wie gesichert ist die Zuordnung meines Grundstückes in das Bodenschutzgebiet wenn es nicht untersucht wurde? Wie sicher ist die Interpolation?
Bei großflächigen Bodenbelastungen ist es technisch und wirtschaftlich nicht möglich, jeden Quadratmeter einzeln zu beproben. Stattdessen wird ein anerkanntes statistisches Verfahren angewandt, das sogenannte Kriging-Verfahren.
Wie es funktioniert: Vorhandene Messwerte von umliegenden Flächen werden genutzt, um die Belastung für dazwischenliegende Grundstücke präzise vorherzusagen.
Sicherheit: Dieses Verfahren ist Stand der Technik in der Geostatistik. Es liefert eine unverzerrte Vorhersage und minimiert statistische Fehlerquellen, sodass die Einteilung der Gebiete als fachlich gesichert gilt.
Ausweisung neuer Wohnbaugebiete
Seit 2012 wird jedes neue geplante Wohnbaugebiet auf die Schwermetallbelastung untersucht. Bisher lag keine erhebliche Belastung vor. Sollte eine erhebliche Belastung vorliegen, wird die Stadt Brilon aufgefordert, darauf zu reagieren. Dies kann durch eine Sanierung oder das Ausweichen auf ein anderes Plangebiet geschehen.