Abfallberatung
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises ist zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und der Verwertung von Abfällen im gewerblichen Bereich verpflichtet. Sie berät in gewerblichen Abfallangelegenheiten.
Wichtig: Es ist zu beachten, dass Abfälle zur Beseitigung dem Anschluss- und Benutzungszwang des Abfallentsorgungsbetriebs des HSK unterliegen.
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellen auf Ihren Internetseiten Hinweise und Informationen zur Abfallentsorgung bereit. Hierzu zählen zum Beispiel Sortieranleitungen für die verschiedenen Abfälle. Bei Fragen im privaten Bereich wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Stadt bzw. Gemeinde. Dazu zählen z.B. Fragen rund um die Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll oder sonstigen Abfällen. Auch bei Fragen rund um Ihre Abfallbehälter (Mülltonnen, Müllbehälter) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt bzw. Gemeinde.
Informationen zur Entsorgung von Sperrgut, Elektroschrott, Grünschnitt sowie von Hausmüll gibt es unter den jeweiligen Internetauftritten:
Kosten
Für die Abfallberatung fallen keine Kosten an.