Schwerbehindertenrecht

Seit dem 01.01.2008 nehmen die Kreise und kreisfreien Städte die ihnen übertragenen Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr.

Behinderte Menschen haben ein Recht auf besondere staatliche Leistungen. Diese Leistungen sollen es ihnen ermöglichen, am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben besser teilnehmen zu können.

Entscheidend dabei ist, in welchem Maß die Beeinträchtigungen den Menschen davon abhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX gilt ein Mensch dann als behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist (§ 2 SGB IX).

Der Hochsauerlandkreis führt das Feststellungsverfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch. Hierzu zählen u.a.:

  • Antragsannahme / -aufnahme nach (SGB IX)
  • Beratung
  • Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • Ausstellung einer Wertmarke / Beiblatt

Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises gerne zur Verfügung.

Zur Antragstellung

Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Hier kann der Antrag auch online gestellt werden. Der Antrag wird dann automatisch an den Hochsauerlandkreis weitergeleitet.

Zur Antragstellung (online)

Schwerbehindertenrecht ONLINE bei der Bez.-Reg. Münster

 

Erstkontakt

Tel.: 02961-94 3450

E-Mail:

schwerbehindertenrecht@hochsauerlandkreis.de

Erst-/Änderungsanträge, Schwerbehindertenausweise, Beiblätter

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