Fischereiwesen

Untere Fischereibehörde

Für das Jahr 2024 fand die Fischerprüfung am 7. und 8. Februar 2024 statt.

Die nächste Fischerprüfung wird voraussichtlich im Februar/März 2025 stattfinden.

 

Der Hochsauerlandkreis als untere Fischereibehörde ist für die Umsetzung und Einhaltung des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung zuständig. Dabei werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Organisation und Abnahme der Fischerprüfung als Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines
  • Genehmigung von Fischereipachtverträgen
  • Verpflichtung von Fischereiaufsehern
  • Genehmigung von Elektrobefischungen zur Feststellung des Fischbestandes und der Artenvielfalt

Herr R. Figge, Kreisfischereiberater, regionale Zuständigkeit:

Marsberg, Brilon, Olsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg

Tel.: 

0151-12285848

Herr M. Hermanns, stellvertr. Kreisfischereiberater, regionale Zuständigkeit:

Arnsberg, Sundern, Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg

Tel.:  

0151-40243491 

Die Fischereibehörden haben darüber zu wachen, dass die fischereirechtlichen Vorschriften beachtet werden. Die Fischereibehörden können sich zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseher bedienen.

Zu amtlich verpflichteten Fischereiaufsehern werden nur Personen bestellt, die nicht vorbestraft sind, die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit aufweisen und gesundheitlich sowie zeitlich in der Lage sind, den Aufgaben eines Fischereiaufsehers ordnungsgemäß nachzukommen. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich für ein bestimmtes Gebiet und für die Dauer von 5 Jahren. Eine erneute Bestellung ist möglich. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet die Tätigkeit als amtlich verpflichteter Fischereiaufseher.

Zu einem amtlich verpflichteten Fischereiaufseher kann im Hochsauerlandkreis nur auf Vorschlag eines Fischereiberechtigten bestellt werden:

  • Wer die Fischerprüfung bestanden hat und Inhaber eines aktuellen Fischereischeines ist;
  • Wer mindestens 5 Jahre aktiv dem Fischen nachgegangen ist;
  • Wer an einem Lehrgang für amtliche Fischereiaufseher beim Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. erfolgreich teilgenommen hat.

Anmeldung Voraussetzungen und Prüfungsablauf

Anmeldeformulare sind beim Hochsauerlandkreis, sowie bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Bürgerbüros) erhältlich. Das Anmeldeformular kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden (www.hochsauerlandkreis.de - Link Fischereiwesen -).

Die nächste Fischereiprüfung findet am 7. und 8.02.2024 im Kreishaus in Meschede statt.  

Ihr genauer Prüfungstermin wird nach Anmeldeschluss (10.01.2024) mit der schriftlichen Zulassung zur Prüfung mitgeteilt.

Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:

  1. Personen, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben;
  2. Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in §  896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
  3. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Bereich des Hochsauerlandkreises nachweisen können, es sei denn, sie legen eine Ausnahmegenehmigung der für Ihren Wohnort zuständigen unteren Fischereibehörde vor.

Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter mitunterschrieben werden.

Die Fischerprüfung wird in deutscher Sprache abgehalten. Dolmetscher oder Hilfsmittel, wie Wörterbücher u.ä., sind nicht zulässig.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil umfasst folgende Gebiete:

1. Allgemeine Fischkunde,

2. Spezielle Fischkunde,

3. Gewässerkunde und Fischhege,

4. Natur- und Tierschutz,

5. Gerätekunde,

6. Gesetzeskunde.

 

Jedem Bewerber wird ein Fragebogen mit 60, vom Prüfungsausschuss ausgewählten, Fragen

- davon 10 Fragen aus jedem der Prüfungsgebiete - zur schriftlichen Beantwortung ausgehändigt. Der schriftliche Teil der Prüfung darf höchstens 60 Minuten dauern. Im praktischen Teil ist ein nach dem Zufallsprinzip ausgewähltes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen bzw. zusammenzustellen und ferner eine ausreichende Artenkenntnis nachzuweisen. Hierzu werden entsprechende Bildtafeln verwendet. Der praktische Teil sollte in der Regel je Prüfling nicht länger als 15 Minuten dauern.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 45 Fragen, davon mindestens 6 aus den jeweiligen Prüfungsgebieten, richtig beantwortet und die Aufgaben des praktischen Teils richtig erfüllt worden sind. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Bewerber beim Zusammenstellen der Angelrute von den 28 möglichen Punkten mindestens 25 erreicht und vier von sechs nach dem Zufallsprinzip vorgelegten Bildtafeln mit dem richtigen Artnamen benennen kann.

Ist der schriftliche Teil der Prüfung nicht bestanden, so ist die weitere Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.

Im Falle des Nichtbestehens des praktischen Teils der Prüfung braucht der Bewerber bei einer nächsten stattfindenden Fischerprüfung nur den praktischen Teil der Prüfung zu wiederholen, wobei die beiden Teile der praktischen Prüfung immer zusammengehören. Der Bewerber, der die Prüfung nicht bestanden hat oder für den die Prüfung als nicht bestanden gilt, erhält einen schriftlichen Bescheid.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Fischerprüfung wird von der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht. Die Zahlungsaufforderung wird mit der Zulassung an die Bewerber zugestellt.

Vorbereitung auf die Prüfung

Nachstehende Angelsportvereine sind der unteren Fischereibehörde des Hochsauerlandkreises als Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen für die Fischerprüfung bekannt:

Sportfischerverein Früh Auf e.V.

Herr Benjamin Carrasco Gracia

Fürstenbergstraße 17

59757 Arnsberg

( 0151-52153366

AV Ruhrwellen e.V.

Herr Lothar Prinzler

Hansastraße 2

59821 Arnsberg

( 02931-14204

o. 0176-96188779

ASV Äsche e.V. Freienohl 

Herr Raimund Altebäumer         

Konrad-Adenauer-Str. 65

59872 Meschede

( 02903-2139

o. 01711141954

ASV Hennesee        

Herr Christian Baczyk

Bundesstr. 138 a

59909 Bestwig

( 02904-711620 o.  0170-2791438

Sportfischerverein Röhrtal e.V. Hüsten  

Herr Stephan Viertel

Zum Siepenbach 10 59823 Arnsberg

( 0173-7500351

IG Angeln Oberschledorn             

Walter Imöhl

An Hagen 9               

59964 Medebach

( 02982-908904

o. 0160-90657474 

ASV Diemeltal e.V.

 

Düttlingstalweg 22

34431 Marsberg

 

Angelfreunde Eslohe

Herr Matthias Middel

Isingheim 7

59889 Eslohe

( 02973-4979838 o. 0171-2773770

ASV “Gut Fang” Bad Fredeburg

Herr Edmund Schulte

Unterm Hömberg 9

57392 Schmallenberg

( 02974-6881

o. 0171-4742145

SAV Berge e.V.                                             

Herr Ulrich Moritz                           

Unter den Eichen 1

59872 Meschede

( 02903-1024    

ASV Sauerlandia

Herr Siegfried Nowitzki

Mittelstr. 36B

59872 Meschede

( 0291-50736        o. 01577-6309875

 

Fischereischeine erteilen die Städte und Gemeinden (Bürgerbüros) und nicht die untere Fischereibehörde.

Bitte beachten:

Änderung der Landesfischereiverordnung

Ganzjährige Schonzeiten:
Bis zur Erholung des Äschenbestandes wird eine ganzjährige Schonzeit in NRW für die Äsche in der Äschenkulisse festgesetzt.
Die Angler und Anglerinnen müssen sich beim Fischereirechtsinhaber informieren, ob an dem jeweiligen Fließgewässer ein Fangverbot für Äschen besteht.

Befristete Schonzeiten:
Für Bachsaibling und Regenbogenforelle wird die Schonzeit in NRW aufgehoben.

Mindestmaß:
Das Mindestmaß für den Bachsaibling wird in NRW aufgehoben.

Verboten:
Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und nicht zum Fang von Fischen verwendet werden.

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