Die Teilnahme an den Wettkämpfen unterliegt der 2-G- Regelung (Geimpft-Genesen). Dies gilt auch für Lehrkräfte, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen und sonstige Personen, die im Zusammenhang mit dem Wettkampf die Sportstätte betreten.

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und sind gemäß § 2 Absatz 8 Nr. 1 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 03.12.2021 den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren.

Gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 12 der aktuellen CoronaSchVO kann auf das Maskentragen beim Wettkampfsport während der Sportausübung verzichtet werden. Darüber hinaus bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bestehen.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 16. Januar 2022.

Judo

Im Judo werden auf Regierungsbezirks- und Landesebene Wettbewerbe für Mädchen- und Jungenmannschaften in den Wettkampfklassen II und III durchgeführt. Ein zusätzliches Wettkampfangebot besteht auf Stadt-/Kreisebene ausschließlich für die Wettkampfklassen I und IV ohne Kostenerstattung aus Landesmitteln

 

Kreismeisterschaften - NUR WKI UND WKIV!

Keine Anmeldungen!

 

Regierungsbezirksmeisterschaften - START FÜR WKII UND WKIII

 

Landesmeisterschaft

 

Herbstfinale des Bundeswettbewerbes Jugend trainiert für Olympia & Paralympics in Berlin

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