Jugendhilfe
Kur als Leistung der Jugendhilfe
Das Kinderkurheim ist neben seinen ursprünglichen gesundheitlichen Aufgaben in den letzten Jahren immer mehr zu einem festen Bestandteil zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Jugendhilfe geworden.
Das Jugendamt hat entsprechend § 16 SGB VIII Müttern, Vätern und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie anzubieten, die dazu beitragen sollen, dass Mütter und Väter ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.
Bei diesen Situationen handelt es sich um Erziehungsberatung, um Begleitung der Familie im Kontext zum sozialen Umfeld, zur Schule und anderen Institutionen im formlosen Bereich, d.h. ohne Antragsstellung.
Neben Angeboten der Familienbildung zählen hierzu u.a. auch Angebote der Familienerholung, der Familienfreizeit insbesondere in belastenden Familiensituationen, die alle aber das Ziel der Stärkung der familialen Erziehungskraft haben.
Der etwa vierwöchige Aufenthalt im Kinderkurheim bietet die Chance, aus einer bei einem Teil der Kinder defizitären, belastenden familiären Situation heraus im geschützten und fachlich begleiteten Raum des Kinderkurheimes zur Ruhe zu kommen und neue Kräfte zu finden.
Die Abwesenheit des Kindes beinhaltet auch für die Familien die Chance, unter Beteiligung der Fachkräfte des Jugendamtes ihre Situation zu reflektieren und, wenn notwendig, entsprechende für die Rückkehr des Kindes erforderliche Veränderungen zu planen und umzusetzen.
Letztendlich können durch diese fachlich begleitete befristete Trennung vorhandene Ressourcen erkannt und freigesetzt werden, die zur Stabilisierung des Kindes und einer Familie beitragen und somit einer dauerhaften Trennung des Kindes aus seiner Familie heraus entgegenwirken.
Hier bietet das Kinderkurheim mit seinem Fachpersonal die geeignete Voraussetzung.
Sollten Sie an einer Belegung des Kinderkurheimes durch Kinder Ihres Jugendamtsbereiches interessiert sein, so setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung.
Diese wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne weitere Informationen zum Verfahrensablauf geben.