Technische Änderungen
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, Änderungen der technischen Fahrzeugbeschreibung sind der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle unter Vorlage der vorgeschriebenen Bestätigung, z.B. eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, zu melden.
Insbesondere folgende Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden:
- Änderung der Fahrzeugklasse (z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)
- Änderung von Hubraum und Nennleistung (kW), Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
- Änderungen der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
- Änderungen der Abgas- und Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern.
Service
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief (ausgestellt vor dem 01.10.2005) - ist bei jeder Änderung vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung Teil II: nur bei Änderungen nach Nummer 1 und 2
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Abnahmebestätigung des Sachverständigen/Prüfers
- gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
- eine neue elektronische Versicherungsbestätigung bei Änderung der Fahrzeugklasse (z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)
Kosten
- Eintragung technischer Änderungen: 12,00 € (Mindestgebühr)
- Diese Gebühr erhöht sich um 3,50 €, wenn gleichzeitig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefertigt werden muss.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.