Fahrschulerlaubnis

Wer selbstständig Fahrschüler ausbilden will, muss dafür eine eigene Fahrschule gründen und benötigt eine Fahrschulerlaubnis. Eine Fahrschulerlaubnis kann nur für die Klassen erteilt werden, für die der Inhaber eine Fahrlehrerlaubnis besitzt.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis
  • mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als angestellter Fahrlehrer
  • Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Seminar
  • Unterrichtsraum, Lehrmittel und Ausbildungsfahrzeuge müssen vorhanden sein

Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag mit Angabe der Anschrift und der geplanten Ausbildungsklassen
  • beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines
  • Unterlagen über die bisherige Tätigkeit als Fahrlehrer (z. B. Sozialversicherungsnachweise)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Fahrschulbetriebswirtschaftsseminar
  • eine schriftliche Erklärung, ob bereits von einer anderen Behörde eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • einen Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zu den Maßen
  • eine schriftliche Erklärung, dass die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge mit Angabe der amtlichen Kennzeichen
  • erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz und Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • sofern die Fahrschule als juristische Person oder Personengesellschaft betrieben werden soll, sind hierzu weitere Nachweise erforderlich, die bei der Erlaubnisbehörde erfragt werden können

Kosten

Erlaubnis natürliche Person: 102,00 €

Erlaubnis juristische Person oder Personengesellschaft: 153,00 €

Weitere Kosten entstehen für die Abnahme des Fahrschulraumes, der Lehrmittel und der Ausbildungsfahrzeuge vor Ort sowie der Änderung des Fahrlehrerscheines.

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