Amtlicher Verdacht der Geflügelpest bestätigt - Allgemeinverfügung gilt seit heute (11.02.) und richtet sich an Geflügelhalter

Das Kreisvereterinäramt teilt mit, dass der am 06.02.2026 vom  Chemischen  Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA) in Arnsberg amtlich festgestellte Verdacht  des Ausbruchs der Geflügelpest (Aviäre Influenza) in einem Geflügelbestand im Bereich der Stadt Meschede am 09.02.2026 vom nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) abschließend bestätigt wurde. Es handelt sich aktuell um den ersten Fall der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand.

Bereits am 08.02.2026 waren aufgrund des amtlichen Verdachts rund 22.000 Puten getötet worden.

Mit einer Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10.02.2026 wurden Restriktionszonen eingerichtet. Sowohl die Zonen als auch die für diese Zonen angeordneten Maßnahmen für Geflügelhalter, wie etwa die Aufstallungspflicht, gelten ab dem 11.02.2026. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung findet sich unter www.hochsauerlandkreis de unter dem Menüpunkt "Bürgerservice", "Tierhaltung/Lebensmittel", "Tiergesundheit/ -seuchenbekämpfung" : 

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