Die Teilnahme an den Wettkämpfen unterliegt der 2-G- Regelung (Geimpft-Genesen). Dies gilt auch für Lehrkräfte, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen und sonstige Personen, die im Zusammenhang mit dem Wettkampf die Sportstätte betreten.

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und sind gemäß § 2 Absatz 8 Nr. 1 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 03.12.2021 den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren.

Gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 12 der aktuellen CoronaSchVO kann auf das Maskentragen beim Wettkampfsport während der Sportausübung verzichtet werden. Darüber hinaus bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bestehen.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 16. Januar 2022.

Beachvolleyball

Beim Beach-Volleyball werden Spielrunden für gemischte Mannschaften nur in der WKII durchgeführt.

Folgende Formulare und Dokumente sind zu den Wettkämpfen der Kreis- und Regierungsbezirksebene mitzubringen bzw. unter dem Link "Sporttalente.nrw" herunterzuladen:

  • Mannschaftsmeldeformular (Stadt/Kreis/RB)
  • Schülersportausweise/Schülerausweise, die die Zugehörigkeit der Schüler*innen zur Schule belegen
  • Die Einverständniserklärungen zum Datenschutz sowie zu Foto- und Filmaufnahmen sind für jedes teilnehmende Kind bei den Eltern im Vorfeld einzuholen und zum Verbleib in der Schule bestimmt.

 

Kreismeisterschaft

Die Kreismeisterschaften finden in der Regel im Mai eines Jahres statt.

Regierungsbezirksmeisterschaft

 

Landesmeisterschaft

 

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