Qualitätsmanagement

Nach § 20 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind alle stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, an einem Qualitätsmanagement-Verfahren teilzunehmen, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt worden ist.

Der Jugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises hatte im Juni 2012 die Zertifizierung auf den Weg gebracht. In der Folge hat sich das Kinderkurheim "Arnsberg" am 19.06.2013 als stationäre Rehabilitationseinrichtung erfolgreich dem Zertifizierungsverfahren "QM-Kultur Reha" durch die Zertifizierungsstelle WIESO CERT GmbH gestellt. Nach Erstzertifizierung ist innerhalb von jeweils drei Jahren eine Re-Zertifizierung nachzuweisen. Die erste Re-Zertifizierung erfolgte im Jahr 2016.

In der Zwischenzeit erfolgen jährliche Überwachungsaudits, um eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu gewährleisten.

Die Zertifizierung ermöglicht die weitere zukunftsorientierte Ausrichtung des Kinderkurheimes mit bedarfsgerechter konzeptioneller Ausgestaltung sowie den weiteren Ausbau der Angebote auch im Rahmen der präventiven Gesundheitshilfe.

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