Die Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Hochsauerlandkreises betreffen. Der Datenschutzbeauftragte ist der Verwaltungsleitung unmittelbar unterstellt und in dieser Funktion weisungsfrei. Stellung und Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus Art. 37 bis 39 DSGVO i.V. mit § 31 DSG NRW.

Wesentliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Datenverarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlicher Pflichten,
  • Überwachung der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften,
  • Beratung -auf Anfrage- bei der sog. Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung,
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und
  • erste Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde.

Seit dem 25. Mai 2018 ist durch in Kraft treten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch das Europäische Parlament eine Verordnung geschaffen worden, die das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union weitestgehend vereinheitlicht hat. Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit. Durch sog. „Öffnungsklauseln“ wurde darüber hinaus den Mitgliedsstaaten der Union die Möglichkeit eröffnet, länderspezifische Regelungen zu erlassen. Für alle öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt das neu gefasste und ebenfalls zum 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

 

Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung verarbeitet eine Verwaltung, wie der Hochsauerlandkreis, eine Vielzahl personenbezogener Daten seiner Einwohner/Einwohnerinnen, seiner Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sowie die Daten seiner Kunden. Daten werden grundsätzlich nur dann erfasst, wenn dies unbedingt nötig ist. Werden Daten gespeichert, so sind diese - durch verschiedene Regelungen - vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DSGVO im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen und sich unmittelbar an ihn wenden. Der Datenschutzbeauftragte ist an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden.

Eine weitere Anlaufstelle in Fragen zum Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

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