Brandschutzdienststelle
Die Brandschutzdienststelle ist zuständig für die Belange des Brandschutzes sowohl in Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften (BHKG). Das Zuständigkeitsgebiet umfasst das Kreisgebiet außer der Stadt Arnsberg.
Aufgaben der Brandschutzdienststelle:
- Abgabe von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren oder Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung oder dem Sprengstoffrecht
- Teilnahme an Bauzustandsbesichtigungen und Wiederkehrenden Prüfungen
- Unterstützung der Brandschutztechniker der Städte und Gemeinden bei der Durchführung der Brandschauen
- Aufsicht über die Durchführung der Brandschau.
- Beratung und Unterstützung der Feuerwehren im vorbeugenden Brandschutz.