Karteikartenabschrift

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Sollten Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren alten Papier-Führerschein ausgestellt hat (z. B. aufgrund Wohnsitzwechsel), benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Abschrift enthält alle Eintragungen zu Ihrem alten Führerschein.

Wenn der Hochsauerlandkreis Ihren Papier-Führerschein (grau- oder rosafarbend) ausgestellt hat und Sie die Inhalte an eine andere Behörde senden wollen, können Sie uns auf der rechten Seite einen Auftrag erteilen.

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein (Führerscheine die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt werden) benötigen Sie diese Abschrift nicht!
Die zuständige Behörde kann Ihre Fahrerlaubnisdaten im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufen.
 

Ansprechpartner

Arnsberg

Telefon: 02931/ 944060
Fax: 02931/ 944222
E-Mail: fuehrerscheinstelle-ar@hochsauerlandkreis.de

Brilon

Telefon: 02961/ 943060
Fax: 02961/ 943313
E-Mail: fuehrerscheinstelle-bri@hochsauerlandkreis.de

Meschede

Telefon: 0291/ 941060
Fax: 0291/ 941190
E-Mail: fuehrerscheinstelle-mes@hochsauerlandkreis.de

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