Fahrschulen - Fahrlehrerlaubnis

Wer den Beruf des Fahrlehrers ergreifen möchte, muss eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule absolvieren. Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 12 Monate in der Klasse BE (Grundausbildung).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung sind:

  • Mindestalter 21 Jahre,
  • geistige und körperliche Eignung für den Fahrlehrerberuf sowie Zuverlässigkeit müssen gegeben sein,
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung,
  • Fahrerlaubnis der Klasse BE (Probezeit muss beendet sein),
  • Absolvierung der o.g. Ausbildung und
  • für die Lehrtätigkeit ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
  • siehe Antragsformular Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis

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Kreishaus Arnsberg
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