Vergabe einer Erzeugernummer

Gewerbliche Abfallerzeuger benötigen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist eine Registriernummer und dient zur eindeutigen Kennzeichnung des Abfallerzeugers und dessen Standort. Sie ist unverzichtbar bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Ausnahme: Es fallen nicht mehr als  2000 kg / Jahr Gefährliche Abfälle an).

Es ist notwendig, dass die Abfallerzeugernummer rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung beantragt wird.

Für die Vergabe von Abfallerzeugernummern nach § 28 Nachweisverordnung ist eine Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro zu erheben (Ziff. 4.4.6.9 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW).

Erzeugernummer, Abbruch, gefährliche Abfälle

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