Abbruch-Meldung

Spätestens 5 Tage vor Beginn der Abbruchmaßnahme ist die Abbruchmeldung dem FD 46 vorzulegen.

Die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung - insbesondere die Getrennthaltung von Abbruchabfällen - hat gemäß den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfolgen. Der Fachdienst 46 Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Hochsauerlandkreises hat hierzu ein Merkblatt – Abbruch von Gebäuden erstellt. Die dazugehörige Abbruchmeldung ist dem FD 46 spätestens 5 Tage vor Beginn der Abbruchmaßnahme vorzulegen.

Anhand der Abbruchmeldung und Kontrollen vor Ort wird die Entsorgung der anfallenden Abbruchabfälle überwacht. 

keine Gebühren

Abbruch

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