Entsorgungskonzept

Für Baumaßnahmen mit einem zu erwartenden Anfall von Bau- und Abbruchabfällen einschließlich Bodenmaterial von insgesamt mehr als 500 m3 hat der Abfallerzeuger ein Entsorgungskonzept zu erstellen.

keine Gebühren

§ 2a Absatz 3 LKrWG

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