- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
Kfz-Zulassung - Wiederzulassung (ohne Halterwechsel)
Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut zum Straßenverkehr zulassen (ohne Halterwechsel).
Örtliche Zuständigkeit
Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.
i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.
Vor Ort:
- 24,50 €
i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung:
- 12,10 €
Hinweise:
- Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
- Fahrzeugbrief (wenn der Fahrzeugbrief vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde); die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nur bei gleichzeitigem Wechsel des zugeteilten amtlichen Kennzeichens vorgelegt werden
- Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den entwerteten Fahrzeugschein
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
- Liegt die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurück und können die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) oder andere Datenbestätigungen nicht mehr vorgelegt werden, ist grundsätzlich die Vorlage eines sogenannten Vollgutachtens nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Weitere Auskünfte erteilen die Prüforganisationen und die Kfz-Zulassungsstelle.
- Wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)
- Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen)
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.
Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
- Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.
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Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug- Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Kfz-Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Zur Nutzung der Zulassung benötigen Sie u.a. die Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises.
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Kennzeichenreservierung
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg
Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929
Brilon
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede