Kfz-Zulassung - Wiederzulassung (ohne Halterwechsel)

Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut zum Straßenverkehr zulassen (ohne Halterwechsel).

Örtliche Zuständigkeit

Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.

Vor Ort:

  • 24,50 €

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung:

  • 12,10 € 

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Fahrzeugbrief (wenn der Fahrzeugbrief vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde); die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nur bei gleichzeitigem Wechsel des zugeteilten amtlichen Kennzeichens vorgelegt werden
  • Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den entwerteten Fahrzeugschein
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
  • Liegt die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurück und können die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) oder andere Datenbestätigungen nicht mehr vorgelegt werden, ist grundsätzlich die Vorlage eines sogenannten Vollgutachtens nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Weitere Auskünfte erteilen die Prüforganisationen und die Kfz-Zulassungsstelle.
  • Wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen)

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede