Kfz-Zulassung - Umschreibung eines Fahrzeugs

innerhalb des Hochsauerlandkreises:

Sie möchten ein Fahrzeug, das bereits im Hochsauerlandkreis registriert ist, auf einen anderen Halter umschreiben.

von außerhalb des Hochsauerlandkreises:

Sie möchten ein Fahrzeug, das noch mit einem auswärtigen Kennzeichen versehen ist, im Hochsauerlandkreis zulassen.

Auf Wunsch kann bei zugelassenen Fahrzeugen das bisherige auswärtige, deutsche Kennzeichen beibehalten werden (auch bei einem Halterwechsel); eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist jedoch immer erforderlich.

Örtliche Zuständigkeit

Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.

Vor Ort

Umschreibung innerhalb des Hochsauerlandkreises:

  • 28,00 €

Umschreibung von außerhalb des Hochsauerlandkreises:

  • mit und ohne Halterwechsel, mit Kennzeichenbeibehalt: 25,10 €
  • ohne Halterwechsel, mit Kennzeichenwechsel: 28,90 €
  • mit Halterwechsel, mit Kennzeichenwechsel: 30,90 €
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Umschreibung innerhalb des Hochsauerlandkreises:

  • 15,40 € 

Umschreibung von außerhalb des Hochsauerlandkreises:

  • mit und ohne Halterwechsel, mit Kennzeichenbeibehalt: 11,40 €
  • mit und ohne Halterwechsel, mit Kennzeichenwechsel: 17,10 €
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder (nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn eine andere Erkennungsnummer gewünscht wird oder bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen die alten Kennzeichenschilder weiterverwendet werden können)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
  • wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser):

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen)

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede