Beistandschaften

Hilfen des Kreisjugendamtes bei der Feststellung von Vaterschaft und Unterhaltsansprüchen

 

Bei Fragen zur Vaterschaft und Unterhaltssicherung eines Kindes kann beim Kreisjugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Das Kreisjugendamt vertritt das Kind rechtlich und entlastet den betreffenden Elternteil.

Bei Fragen zur Vaterschaft und Unterhaltssicherung eines Kindes kann beim Kreisjugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Das Kreisjugendamt vertritt das Kind rechtlich und entlastet den betreffenden Elternteil.

Warum ist die Vaterschaftsklärung wichtig?

Für verheiratete Mütter ist die Vaterschaft meist klar, da der Ehemann als Vater gilt. Bei unverheirateten Müttern ist die Klärung wichtig, da daraus Rechte wie Unterhalt, Versicherung und Erbschaft für das Kind entstehen. Zudem hat die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Vater.

Wie hilft das Kreisjugendamt?

Bei unverheirateten Eltern informiert das Standesamt das Kreisjugendamt über die Geburt. Dieses bietet der Mutter dann kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsklärung und Unterhaltsansprüchen.

Wer kann Beistandschaft beantragen?

Jeder Elternteil mit alleiniger elterlicher Sorge kann dies tun. Bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Ein schriftlicher Antrag beim Kreisjugendamt reicht aus.

Rechte und Ende des Beistands durch das Kreisjugendamt 

Das Kreisjugendamt wird durch die Beistandschaft zum gesetzlichen Vertreter des Kindes. Es kann Unterhaltsansprüche geltend machen oder Vaterschaft klären. Die elterliche Sorge bleibt unberührt.
Die Beistandschaft kann schriftlich beendet werden und endet automatisch bei Volljährigkeit des Kindes oder Umzug ins Ausland.

Eine sog. Doppelvertretung (Rechtsanwalt und Beistandschaft) in der gleichen Angelegenheit ist nicht möglich.

Öffnungszeiten

Wir bitten Sie, vor einem persönlichen Besuch einen telefonischen Termin zu vereinbaren. Sowohl im Bereich der Unterhaltsberechnung als auch bei den Beurkundungen sind jeweils individuelle und teils vielfältige Unterlagen erforderlich. Durch eine vorherige Terminabsprache können wir Sie gezielt informieren, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall mitzubringen sind. So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen in einem Termin vollständig bearbeitet werden kann und vermeiden Wegezeiten für Sie.

Telefonische Erreichbarkeit

Montags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwochs geschlossen

Donnerstags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr


Persönliche Vorsprachen (möglichst nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)

Montags geschlossen

Dienstags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwochs geschlossen

Donnerstags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitags geschlossen

Ferner können Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgerecht und/oder Unterhaltsverpflichtung Kind) vorgenommen werden. Am besten wenden Sie sich vorab z.B. telefonisch oder über E-Mail an Ihre Ansprechpersonen (siehe Ansprechpersonen). Weitere Informationen erhalten Sie unter “Beurkundungen” (z.B. im Suchfeld eingeben).

Aus organisatorischen Gründen ist für die Beurkundung eine vorherige Terminabsprache, sowie Angaben und Unterlagen erforderlich.

Ihre Ansprechpersonen finden Sie weiter unten. Die Aufteilung erfolgt nach dem Nachnamen des Kindes.
 

Unterhalt
Berechnung Kindesunterhalt
Vaterschaftsfeststellung

Kontakt

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