Anzeige § 18 KrWG: Gewerbliche Sammlung von Abfällen

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind nach § 18 Absatz 1 KrWG der zuständigen Behörde - hier dem Fachdienst 46, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, anzuzeigen.

Die Anzeige muss spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme durch Ihren Träger angezeigt werden.

Je nach Zeitaufwand, i.d.R. bis maximal 140,00 Euro

§ 18 KrWG

Kontakt

Sachbearbeiterin Verwaltung

Kreishaus Meschede
Raum: 620
Steinstraße 27
59872 Meschede

Sachbearbeiter Technik

Kreishaus Meschede
Raum: 618
Steinstraße 27
59872 Meschede

Sachbearbeiter Technik

Kreishaus Meschede
Raum: 616
Steinstraße 27
59872 Meschede