ist für folgende Dienstleistungen zuständig:
- Apotheke - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke (und bis zu 3 Filialapotheken)
- Arzneimittel - Anzeige gem. § 67 Arzneimittelgesetz – Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel außerhalb von Apotheken
- Arzneimittel - Beglaubigungen von Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf Reisen
- Arzneimittel - Versandhandel mit nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- Umgang mit Giftstoffen
- Verschreiben von Betäubungsmitteln (BtM) im Rahmen der Versorgung von Heimbewohnern sowie für den Notfallbedarf in Hospizen und im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
ist in folgenden Organisationen tätig:
Adresse:
Kreishaus Arnsberg
Raum: 111
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg
