Apotheke - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke (und bis zu 3 Filialapotheken)

Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)

Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

 

 

 

Tarifstelle 12.1.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Rahmengebühr 250 – 3.500€, Berechnung nach entstandenem Aufwand

 

Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.

 

Die erforderlichen Unterlagen können unter https://service.wirtschaft.nrw/antrag/apotheke-apotheken-und-arzneimittel/ (externer Link) eingesehen werden bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.

Die erforderlichen Unterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem Geltungsdatum vollständig hier vorliegen.

 

§§ 1,2 ApoG

 

  • - Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

    - Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Entgegennahme

    - Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    - Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

  • Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung

Betriebserlaubnis, Apotheke, Filialapotheke, Apothekengründung, Apothekenverlegung, Verlegung, Kauf Apotheke, Pacht Apotheke, Übernahme

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