Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.
§§ 1,2 ApoG
Die erforderlichen Unterlagen können unter https://service.wirtschaft.nrw/antrag/apotheke-apotheken-und-arzneimittel/ (externer Link) eingesehen werden bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.
Tarifstelle 12.1.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Rahmengebühr 250 3.500, Berechnung nach entstandenem Aufwand
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Die erforderlichen Unterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem Geltungsdatum vollständig hier vorliegen.
Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.
§§ 1,2 ApoG
Die erforderlichen Unterlagen können unter https://service.wirtschaft.nrw/antrag/apotheke-apotheken-und-arzneimittel/ (externer Link) eingesehen werden bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.
Tarifstelle 12.1.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Rahmengebühr 250 3.500, Berechnung nach entstandenem Aufwand
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Die erforderlichen Unterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem Geltungsdatum vollständig hier vorliegen.
Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.
§§ 1,2 ApoG
Die erforderlichen Unterlagen können unter https://service.wirtschaft.nrw/antrag/apotheke-apotheken-und-arzneimittel/ (externer Link) eingesehen werden bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.
Tarifstelle 12.1.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Rahmengebühr 250 3.500, Berechnung nach entstandenem Aufwand
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Die erforderlichen Unterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem Geltungsdatum vollständig hier vorliegen.
Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.
§§ 1,2 ApoG
Die erforderlichen Unterlagen können unter https://service.wirtschaft.nrw/antrag/apotheke-apotheken-und-arzneimittel/ (externer Link) eingesehen werden bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.
Tarifstelle 12.1.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Rahmengebühr 250 3.500, Berechnung nach entstandenem Aufwand
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Die erforderlichen Unterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem Geltungsdatum vollständig hier vorliegen.
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
Anja
Rustemeyer-Jones
Mediz. Assistenz
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944436
- Anja.Rustemeyer-Jones@hochsauerlandkreis.de
Christian
Stockebrand
Sachgebietsleiter
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944435
- Fax
- 0291-9426222
- Christian.Stockebrand@hochsauerlandkreis.de
Rolf
Peters
stv. Sachgebietsleiter
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944309
- Rolf.Peters@hochsauerlandkreis.de
Elke
Büenfeld
Medizinische Assistenz
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944286
- Fax
- 0291-9426222
- Elke.Bueenfeld@hochsauerlandkreis.de
Apotheke - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke (und bis zu 3 Filialapotheken)

Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.
Tarifstelle 12.1.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Rahmengebühr 250 – 3.500€, Berechnung nach entstandenem Aufwand
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Die erforderlichen Unterlagen können unter https://service.wirtschaft.nrw/antrag/apotheke-apotheken-und-arzneimittel/ (externer Link) eingesehen werden bzw. werden auf Anfrage mitgeteilt.
Die erforderlichen Unterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem Geltungsdatum vollständig hier vorliegen.
§§ 1,2 ApoG
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- Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis
- Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Entgegennahme
- Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis
- Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
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59821
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