Altlastenkataster/Auskünfte

Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob das Objekt im Kataster über Altlastverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist. Denn auf dem Grundstück könnten in der Vergangenheit Abfälle abgelagert oder umweltgefährdende Stoffe verwendet worden sein.

Der Hochsauerlandkreis erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Der Fachdienst Abfallwirtschaft und Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:

  • Grundstückseigentümer

  • Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Banken, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.

Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann grundsätzlich nur eine "Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben werden.

Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Hochsauerlandkreis Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).

  • Formloser Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster (als Download)

  • Genaue Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Lageplan mit Eintrag der betreffenden Fläche 

  • ggf. Vollmacht

Einfache "Ja/Nein"-Auskünfte sind gebührenfrei. Ansonsten fällt je nach Aufwand eine Gebühr nach der Allgemeinen  Verwaltungsgebührenordnung NRW an, im Regelfall die Mindestgebühr von 35,00 €.


Sundern, Arnsberger OT: Arnsberg, Breitenbruch, Bruchhausen, Müschede, Niedereimer, Oeventrop, Rumbeck, Uentrop, Wennigloh

Marsberg, Brilon Kernstadt, Arnsberger OT: Neheim-Hüsten, Bachum, Voßwinkel

Meschede, Eslohe, Schmallenberg, Arnsberg OT: Herdrigen, Holzen

Bestwig, Olsberg, Winterberg

Medebach, Hallenberg, Brilon: Alle OT außer Kernstadt

Verwaltung

Was Sie noch interessieren könnte