Landesförderung: Ehrenamt im Kontext Integration und Prävention

Wie hoch ist die Gesamtsumme der Förderung? 

  • In 2026 beträgt die Fördersumme 58.000,00 € für den Hochsauerlandkreis.

Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

  • Ein Antrag kann bis zum 15.02.2026 gestellt werden. Nach der Frist eingereichte Anträge können nur bedingt berücksichtigt werden.

Für welchen Zeitraum kann ein Antrag gestellt werden?

  • Ein Antrag kann für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Alle Projekte sowie auch die dazugehörigen Rechnungen müssen in diesem Zeitraum laufen bzw. ausgestellt werden. 

Sind Personalausgaben förderfähig?

  • Nein. 

Wer kann einen Antrag stellen? 

  • Kommunen und Gemeinden im HSK, MigrantInnenselbstorganisationen (MSO), Wohlfahrtsträger, Sozialverbände, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Sportvereine, Kulturvereine und Freiwilligenagenturen.

1. Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewanderte, auch im Umfeld von Unterkünften

2. Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung

3. Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

4. Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung (siehe Qualifizierungsangebote Kommunales Integrationszentrum)

5. Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Arbeit

Frau Giulia Bahlow

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