Reiseapotheke
Veröffentlichung: 08.04.2026
Autorin: Monika Loerchner
In eine Reiseapotheke gehören grundsätzlich alle Arzneimittel, die auch zu einer Hausapotheke gehören.
Die genaue Zusammensetzung einer Reiseapotheke ist sehr individuell. Anja Breuer und Elke Büenfeld, pharmazeutisch-technische Assistentinnen beim HSK-Gesundheitsamt, haben diese und weiteres Wissenswertes für Sie zusammengestellt.
Wichtige Faktoren für die Zusammenstellung der Reiseapotheke sind:
- die Art der Reise (z.B. Trekkingtour, Tauch- oder Strandurlaub)
- das Reiseziel
- Reisen mit Kindern
- Reisen von chronisch Kranken
- die medizinische Versorgungssituation im Urlaubsland bzw. -region
- Reisen mit Betäubungsmitteln
Grundausstattung:
- Schmerz- und Fiebermittel
- Arzneimittel gegen Durchfall
- Wund- und Heilsalbe
- Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten
- Desinfektionsmittel
- Arzneimittel gegen Sonnenbrand
- Arzneimittel gegen Insektenstiche
- Digitales Fieberthermometer
- Verbandmaterial z.B. Wundschnellverbände, Blasenpflaster
- Insektenschutzmittel
- Sonnenschutzmittel und Hautpflege nach dem Sonnenbad
- Ohrstöpsel gegen Lärm und als Wasserschutz
Spezielle Arzneimittel / zusätzliche Mitnahme:
- bei Reisen mit Betäubungsmitteln, eine Bescheinigung des Arztes; beglaubigt durch das Gesundheitsamt
- alle dauerhaft benötigten Arzneimittel in ausreichender Menge
- Ohrentropfen (besonders bei Tauchurlauben)
- Abschwellendes Nasenspray (erleichtert bei Flugreisen den Druckausgleich)
- Arzneimittel gegen Allergien
Tipps für Reisen mit Vorerkrankungen:
- Impfschutz
- Patienten mit Diabetes: Temperatur der Insulinlagerung beachten
- Patienten mit Implantaten: Implantatausweis, Herzschrittmacherausweis mitführen
Für die benötigte Dauer- und Bedarfsmedikation ist anzuraten, eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt über die Bezeichnung des Arzneimittels, den enthaltenen Wirkstoff und die entsprechende Dosierung mitzuführen, insbesondere bei Reisen in nicht-europäische Länder.
Für weitere Fragen zur Einfuhr von Arzneimitteln in das Reiseland steht die zuständige Botschaft oder Konsulat des Reiselandes zur Verfügung. Für manche Länder gibt es Einfuhrbeschränkungen oder -verbote für bestimmte Arzneimittel. Benötigen Sie eine Bestätigung, dass der behandelnde Arzt der Ärztekammer angehört, stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe auf Antrag diese Bescheinigung aus.
Gerne berät Sie bei weiteren Fragen Ihre Apotheke vor Ort.