Reiseapotheke

Veröffentlichung: 08.04.2026
Autorin: Monika Loerchner


 

In eine Reiseapotheke gehören grundsätzlich alle Arzneimittel, die auch zu einer Hausapotheke gehören. 

Die genaue Zusammensetzung einer Reiseapotheke ist sehr individuell. Anja Breuer und Elke Büenfeld, pharmazeutisch-technische Assistentinnen beim HSK-Gesundheitsamt, haben diese und weiteres Wissenswertes für Sie zusammengestellt.

 

Wichtige Faktoren für die Zusammenstellung der Reiseapotheke sind:

  • die Art der Reise (z.B. Trekkingtour, Tauch- oder Strandurlaub)
  • das Reiseziel
  • Reisen mit Kindern
  • Reisen von chronisch Kranken
  • die medizinische Versorgungssituation im Urlaubsland bzw. -region
  • Reisen mit Betäubungsmitteln

 

Grundausstattung:

  • Schmerz- und Fiebermittel
  • Arzneimittel gegen Durchfall
  • Wund- und Heilsalbe
  • Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten
  • Desinfektionsmittel
  • Arzneimittel gegen Sonnenbrand
  • Arzneimittel gegen Insektenstiche
  • Digitales Fieberthermometer
  • Verbandmaterial z.B. Wundschnellverbände, Blasenpflaster
  • Insektenschutzmittel
  • Sonnenschutzmittel und Hautpflege nach dem Sonnenbad
  • Ohrstöpsel gegen Lärm und als Wasserschutz

 

Spezielle Arzneimittel / zusätzliche Mitnahme:

  • bei Reisen mit Betäubungsmitteln, eine Bescheinigung des Arztes; beglaubigt durch das Gesundheitsamt
  • alle dauerhaft benötigten Arzneimittel in ausreichender Menge
  • Ohrentropfen (besonders bei Tauchurlauben)
  • Abschwellendes Nasenspray (erleichtert bei Flugreisen den Druckausgleich)
  • Arzneimittel gegen Allergien

 

Tipps für Reisen mit Vorerkrankungen:

  • Impfschutz
  • Patienten mit Diabetes: Temperatur der Insulinlagerung beachten
  • Patienten mit Implantaten: Implantatausweis, Herzschrittmacherausweis mitführen

 

Für die benötigte Dauer- und Bedarfsmedikation ist anzuraten, eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt über die Bezeichnung des Arzneimittels, den enthaltenen Wirkstoff und die entsprechende Dosierung mitzuführen, insbesondere bei Reisen in nicht-europäische Länder. 

Für weitere Fragen zur Einfuhr von Arzneimitteln in das Reiseland steht die zuständige Botschaft oder Konsulat des Reiselandes zur Verfügung. Für manche Länder gibt es Einfuhrbeschränkungen oder -verbote für bestimmte Arzneimittel. Benötigen Sie eine Bestätigung, dass der behandelnde Arzt der Ärztekammer angehört, stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe auf Antrag diese Bescheinigung aus.

Gerne berät Sie bei weiteren Fragen Ihre Apotheke vor Ort.

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