Versicherungswechsel
Der Halter eines Fahrzeugs ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Dieser Nachweis kann nur durch eine Versicherungsbestätigung nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geführt werden.
Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft muss der Versicherer der Kfz-Zulassungsstelle umgehend eine neue Versicherungsbestätigung elektronisch übermitteln.
Notwendige Unterlagen
- Elektronische Versicherungsbestätigung
Kosten
- Gebührenfrei