Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • in Kindergärten,
  • in Grund- und weiterführenden Schulen bis zum 12. Lebensjahr,
  • in Förderschulen und Behinderteneinrichtungen bis zum 16. Lebensjahr.

Der zahnärztliche Dienst führt regelmäßige Kontrolluntersuchungen in den Kindergärten und Schulen des HSK durch, um so früh wie möglich Karies und Zahnfehlstellungen zu erkennen. Die Eltern der untersuchten Kinder erhalten bei erkannten Schäden und/oder Fehlentwicklungen eine Benachrichtigung mit der Bitte, einen Zahnarzt/ Kieferorthopäden ihrer Wahl aufzusuchen. So können Zahnschäden erkannt und behandelt werden, welche die Gesundheit auf Dauer beeinträchtigen können.

 

 
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG),
  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
  • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
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