Verkehrssicherheit - Großraum- und Schwertransporte

Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten. Im Wesentlichen sind dies:

Länge:

  • Fahrzeug: 12,00 m
  • Sattelzug: 15,50 m
  • Zug: 18,00 m

Breite:

  • 2,55 m

Höhe:

  • 4,00 m

Gewicht:

  • Fahrzeug, 2 Achsen: 18,00 t
  • Zug (Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger): 40,00 t

Bei Transporten mit größeren Abmessungen oder höheren Gewichten ist eine Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich. 

Die Antragstellung erfolgt online über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises beteiligt die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen. Nach Eingang aller Stellungnahmen wird ein Bescheid erstellt und dem antragstellenden Unternehmen mit Auflagen und Bedingungen übersandt.

Begleitpflichtige Transporte:

Transporte mit einer Breite von mehr als 3,50 m und/oder besonders anspruchsvolle Transporte (z. B. aufgrund der Streckenführung, Verkehrsführung oder sonstiger besonderer örtlicher Gegebenheiten) können im Bescheid die Auflage beinhalten, dass sie begleitpflichtig sind.

Für planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen kann eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen werden, die eine private Transportbegleitung durch Bf-4-Fahrzeuge vorsieht. 

Verkehrsrechtliche Anordnung für die Bf-4-Begleitung:

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist durch das beauftragte Begleitunternehmen unter Bezugnahme auf den VEMAGS-Bescheid per E-Mail an schwertransporte@hochsauerlandkreis.de zu beantragen.

Bevor die verkehrsrechtliche Anordnung erstellt werden kann, ist ein streckenbezogenes Roadbook einzureichen. Das Roadbook ist eigenständig anhand der vom Hochsauerlandkreis bereitgestellten Vorlage zu erstellen.

Verpflichtung zum Verwaltungshelfer:

Begleitfahrer müssen im Zuständigkeitsbereich des Hochsauerlandkreises als Verwaltungshelfer verpflichtet sein. Die Verpflichtung erfolgt unabhängig von einem konkreten Transportvorhaben und ausschließlich zu festgelegten Terminen. Hierzu ist frühzeitig per E-Mail schwertransporte@hochsauerlandkreis.de Kontakt aufzunehmen.

Für die Verpflichtung als Verwaltungshelfer (Bf-4-Fahrer) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen und nachzuweisen:

  • Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des gültigen Berechtigungsnachweises zum Führen von Begleitfahrzeugen (Vor- und Rückseite)
  • Kopie des jeweiligen gültigen Führerscheins (Vor- und Rückseite)
  • Gültige Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung (derzeit und i. d. R. max. 10 Mio. Euro pro Schadensfall)
  • Auszug aus dem Zentralen Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Kontakt

Zuständig für: begleitpflichtige Transporte / nicht begleitpflichtige Transporte

Kreishaus Arnsberg
Raum: 013
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für: begleitpflichtige Transporte / nicht begleitpflichtige Transporte

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für: nicht begleitpflichtige Transporte

Kreishaus Arnsberg
Raum: 014
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für: nicht begleitpflichtige Transporte

Kreishaus Arnsberg
Raum: 016
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für: nicht begleitpflichtige Transporte

Kreishaus Arnsberg
Raum: 16
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg