Kfz-Zulassung - Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auf Kosten des Halters öffentlich aufzubieten. Das Aufbietungsverfahren, das die Kfz-Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einleiten muss, dauert im Regelfall 3 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist darf keine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden. Eine Abkürzung des Verfahrens ist nicht möglich.

Haben Sie das Fahrzeug verkauft und soll die Umschreibung in einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Aufbietung und Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung erfolgt dann durch die auswärtige Kfz-Zulassungsstelle.

  • 40,70 € Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle
  • 42,70 € Abgabe einer Verlusterklärung und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
  • 60,60€ Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts (ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige)
  • Versicherung an Eides Statt (wenn die Beantragung nicht durch den eingetragenen Halter erfolgt)
  • ggf. eine Bestätigung eines Dritten über die Aushändigung des Fahrzeugbriefes an den Halter, falls die damalige Zulassung durch einen Bevollmächtigten (z. B. den Fahrzeughändler oder einen Verwandten) erfolgte
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Die neue Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diese Bescheinigung übernommen werden.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede