Kfz-Zulassung - Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist die für ein Fahrzeug ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Abhanden gekommene Zulassungsbescheinigungen sind daher unverzüglich zu ersetzen.

  • 25,40 € 

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts (ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige)
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede